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6.
S. 275, zu Nr. 162.
Von den Mitgliedern der unwandelbar an ihrer Keichsunmittelbarkeit, im Gegensatz zur Landeshoheit, festhaltendenRitterschaft des alten Bucheulandes oder Grabfeldes waren es ganz besonders die v. Buchenau, v. Eberstein, v. Weyhers,v. Steinau, v. Bimbach, v. Romrod und v. Trubenbacli, welche den Kampf der Unabhängigkeit gegen den Landgrafenvon Hessen durchfechten zu müssen glaubten (vgl. Rommel, Gesch. v. Hessen II. 205). Das Ende der hieraus hervorgegangenenFehde fiel jedoch ganz zu ihrem Nachtheil aus. Zuerst, im April 1396, gerietli Wetzel von Buchenau in des LandgrafenGefangenschaft. Nun gab es damals ein „Leistnngsrecht" in deutschen Landen, welches darin bestand, dass der Verpflichteteversprach, wenn er seiner Schuldigkeit nicht nachkomme, sich auf vorangegangene Anmahnung, allenfalls mit einem be-stimmten Gefolge, an einem gewissen Orte einzufinden und diesen, bei Strafe der Ehrlosigkeit, nicht eher zu verlassen, als biser das Geforderte geleistet haben werde. Im Sinne dieses Rechts verpflichtete sich Wetzel von Buchenau am 29. April 1396,zu Kassel in dem Hause Henne Mattenbergs, eines der damals besuchtesten Gasthöfe, ein rechtes Gefängniss zu halten. Erstam 17. März 1397 stellte er eine Urfehde aus, womit er schwur, nimmer des Landgrafen Feind zu werden. Aber im Mai1397 rückten die Buchischen mit einem grossen reisigen, d. h. berittenen Zuge, bei dem sich u. A. auch die GebrüderHermann, Eberhard, Mangold und Karl von Eberstein befanden, in das Hessenland ein und gestatteten sich ent-setzliche Verwüstungen. Bis Homburg drangen sie vor; da erreichte sie der Landgraf und schlug sie nach hcissem Gefechtein die Flucht, machte viele, darunter die oben geuannten vier Gebrüder v. Eberstein (s. Fehde- und Sühne-, wie auchUrfehde- und Vorlöbnissbriefe, so an die Landgrafen zu Hessen ausgestellt worden de Anno 1342 bis 1615) zu Gefangenenund führte an 150 gesattelte Hengste als Siegesbeute mit sich hinweg. Dennoch dauerte die Fehde fort. Dabei fielen nochDietrich von Ebersberg und Wigand von Buchenau in Gefangenschaft. So wie Dietrich am 14. April 1398 seinGefängniss in Henne Mattenberg's Herberge zu Cassel zu halten versprach, so geschah diess auch am 13. Juli 1398 mitWigand v. Buchenau; doch wandten Beide die sehr kostspielige Verpflichtung dadurch ab, dass dieser am 29. Juni, jener am27. Dec. 1399 Urfehde schwor und damit jeder Feindseligkeit gegen den Landgrafen entsagte. Die jedenfalls vor ihnen ge-fangen genommenen Gebrüder von Eberstein hatten bereits am 4. Nov. 1398 die in v. Eh., Gesch. S. 275 ff. abgedruckteUrfehde ausgestellt (Zeitschrift des Vereins für hess. Gesch. u. Landeskunde, Neue Folge III. 67 ff.).
7.
S. 284, vor Nr. 169.
1422 Febr. 22. Die Brüder Hans und Wilhelm von Abersfeld tragen dem Grafen Wilhelm von Henneberg dieKemnate zu Abersfeld, einen unter dem Kirchhofe gelegenen Hof und Zehnten, den Hof und Zehnten, den die von Ebersteininnehaben, und andere Güter zu Abersfeld zu Lehen auf (Henneberg. Urkundenbueli VI. 110).
8.
S. 292, nach Nr. 182.
1413 April 2 Heincz Zennlein, Bürger zu Swinfurt, verkauft dem Juncker Hermann von Eberstein (Eyberstein)1) 4 Malter Korngülte auf den Hof zu Abersfelt (Albersfelt), die vorher dem verstorbenen Peter von Abersfelt gehörten, nebstden rückständigen Zinsen; 2) einen 2 Schilling Heller, 1 Fastnac.hthuhn und 1 Weihnachtssemmelleib betragenden Zins, derauf dem Hause zu Steinach ruht, welches dem Hans Schüler gewesen ist (Henneb. Urkundenb. VI. 4).
!).
S. 296, nach Nr. 189.
1416 Sept, 28 Konrad von der Kere, Domherr zu Würzburg, und des Bischofs Johann „manne und diner, mit namenh er Wilhelm von Iiinhofen, her Hanns Zolner, her Otte vogt von Salczberg, her Hanns von Rosenberg, her Hanns Truchsesz,her Apel vom Lichtenstein, Hanns vogt Ryneck, Rabe Iloffwart, Ditz Truchsesz von Wetzhusen, Eberhart von Ebersteinvnd Hans von Tottenheim" entscheiden einen Streit zwischen Frau Kunigunde von Oberstein und der Stadt Geroldzhoven(Henneberg. Urkundenb. VI. 40).
10.
S. 302, vor Nr. 206.
Um Ostern 1438 hatte Bischof Johann von Wiirzburg den Herren von Hirschhorn, denen er ein Capital von 15000 fl.schuldete, versprochen, die Zinsen pünktlich zu zahlen und für ihre bisherigen Unkosten 6000 fl. zu erlegen, jedoch diesenVertrag weder erfüllt noch Bürgen dafür eingesetzt. Die Ritter Hans und Philipp von Hirschhorn sendeten deshalb demBischof einen Fehdebrief d. d. 30. Nov. 1438 und nahmen ihn am 7. Dec. bei Hochstedt gefangen. Sobald die Nachricht vonJohanns Gefangennehmung nach Würzburg gelangte, verordneten die Domcapitulare und die bischöfl. Räthe eine Anzahl vonihren Mitgliedern zum Schutze auf das Scliloss Frauenberg. Auch erliessen sie am 29. Dec. Sendschreiben an den Mark-grafen zu Baden, die Grafen von Würtemberg; die Bischöfe von Trier, Köln, Speier und Augsburg und an den älteren Grafenvon (Dettingen, auch an die Gesellschaft des hl. Georgenschild, worin sie denselben den ganzen Hergang der Sache aus-einandersetzten und sie zur Befreiung des Bischofs mitzuwirken aufforderten. Die Unterschrift dieser Sendschreiben lautete:„Geben unter uuserm des Capitells insiegel am Montag nach dem heil. Christ-tag anno 38 (nicht 39). Eitel Hiltmar, als derälteste an eines Dechants statt, und das Capittel des Domstiffts von Wirtzburg, Georg von Bebenburg Hofmeister, Eberhardvon Eberstein und Engelhard von Münster, Hauptleute auf unser Frauenberg." Erst am 18. März 1439 wurde derBischof seiner Haft entlassen (Archiv fiir hess. Gesch. u. Alterthumsk. XI. 100).
11.
S. 316, nach „1478 Juli 25."
Hermann IV. v. E., welcher von Albrecht Schrympfen das Gut zu Mii h 1 fei d nebst den Burggütern zu II e n n ehe rg etc.gekauft hatte (s. v. E„ Gesch. 1217), starb am 16. April 1480 und liegt zu Mühlfeld begraben. Ein Grabstein in der Kirchedaselbst neben der Kanzel zeigt noch die Inschrift: „ Anno Domini 1480 auf Sonntag Misericordias Domini starb der vestHermann von Eberstein (nicht Cherstein), dem Gott begnad."
Weinrich, Henneberger Kirchen- und Schulstaat 385. v. Wolzogen, Geschichte II. 59.
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