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[Folge 1] (1878)
Entstehung
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4.

S. 2C3, nach Nr. 132.

In Hessen und umliegenden Landen bildete sich 1371 gegen die landesherrliche Uebermacht des Landgrafen Hermannvon Hessen ein Ritterbund von mehr als 2000 Personen (darunter 350 Burgbesitzer). Als Hauptmann des Bundes galt GrafGottfried von Ziegenhain. Der Stern aus dem Wappen des Grafen war des Bundes Zeichen; darum hiessen denn dessen Mit-glieder die Sterner. Zweck des Bundes war der Schutz aller Bundesglieder; Pflicht, jenen, wenn nötliig, mittelst offenerFehde zu erzwingen; Bedingung, dass, sobald der Bund die Sache in die Hand genommen, kein Mitglied für sich ein Ab-kommen treffen durfte. Der Bundeshauptmann, welcher schon 1368 und 1370 mit den Landgrafen von Hessen in Fehde ge-standen, suchte auf die muthwilligste Art den Streit, und als Landgraf Hermann aus Veranlassung eines ganz andern Streitesdas Schloss Herzberg bei Alsfeld belagerte (Sept 1371), rückten die Sterner mit 1500 Rittern und Knechten zum Entsatz an.Der Landgraf, zu einem eiligen Rückzüge genöthigt, fand in der Stadt Hersfeld Einlass. Doch der Streit spann sich in immerheftigerer Erbitterung fort. Von beiden Theilen wurde abscheulich gesengt, geraubt und verwüstet, und der Landgraf liessGlieder des Sternenbundes, jedes Lösegeld zurückweisend, mit Ketten belastet in feuchte Verliesse werfen, so dass ihnenHände und Füsse erfroren und viele des elendesten Todes starben (vgl. Frhr. Roth v. Schreckenstein, Reichsritterschaft I.464). Da sich aber der Vortheil immer mehr auf die Seite des Landgrafen neigte, so löste sich der Bund allmälig auf. ImHerbst 1375, in dem Kriege um den Mainzer Stuhl zwischen dem Grafen Adolf von Nassau und dem Landgrafen Ludwig vonThüringen, erschienen die Sterner zum letzten Male im Felde; und das letzte Auftreten derselben erfolgte gegen die StadtHersfeld, deren Bürger trotz ihres Abtes mit Hessen ein Schutz- und Trutzbündniss gegen Ziegenhain und die Sterner ge-schlossen hatten. Der Abt Berthold von Völkershausen trachtete nämlich, Hersfeld um jeden Preis zu unterjochen und ver-schwor sich deshalb mit allen Rittern der Nachbarschaft, darunter Eberhard, Gottschalk und Otto von Buchenau undmehrere Herren von Eberstein, Falkenberg, Ilune, von der Tann und Weyhers. Der Wahltag der Rathsschöpfen, an welchemder Abt die vornehmsten Bürger zu einem Imbiss laden sollte, wurde zur Ausführung eines verrätherischen Ueberfalls fest-gesetzt. In der Nähe befanden sich die vornehmsten Häupter des Sterner Bundes. In der Stadt und im Stifte leiteten derDecliant, Albrecht von der Tann, und Fritz von Hattenbach, der alte Mönch, mit andern Rittern den ganzen Anschlag.Au dem anberaumten Tage, welcher den Namen des heiligen Vitalis führt (28. April 1378), entschloss sich einer der ver-schworenen Ritter, Simon von Ilune, eingedenk alter von den Bürgern ihm erwiesenen Wohlthaten, seine Ehre durcheinen offenen Fehdebrief zu wahren, den er aus dem Lager sandte und worin der Stadt der bevorstehende nächtliche Angriffseiner Seits angekündigt wurde. Diess rettete die Stadt. Nach einer augenblicklichen Berathung wurden die verdächtigenHäuser untersucht, sieben Bündner beim Decliant Albrecht von der Tann ergriffen, gerichtet, geschleift, enthauptet, die Wachenverstärkt, die Mauern besetzt. In der Abenddämmerung rückten die Feinde heran und befestigten ihre Sturmleitern. Diebeherzten plötzlich auftretenden Bürger widerstanden einmüthig jedem Angriffe. Mit einer Armbrust versehen, durchschosseiner der Bürger, welche auf der Stadtmauer standen, den eisernen Hut eines Ritters, von Engern, welcher hier seinen Ruhm,neun Städte erstiegen zu haben, mit dem Leben büsste. Der Hut des Ritters, aufgehangen vor dem Rathhause, blieb ein Denk-mal dieses blutigen aber für die Stadt siegreichen Kampfes. Der Abt vereinte sich mit den Sternern, befestigte die demheiligen Johannes und Petrus geweihten Bergklöster, verheerte die Dörfer und Felder der Stadt und forderte hierdurch dieRache der Bürger auf. Vergebens verurtheilte ihn und seine Helfer der kaiserliche Hofrichter zu einer Geldstrafe von10,000 Mark Silbers und erkannte die Execution auf alle Bürger und Städte des Hochstifts. Vergebens entschied auch dervon beiden Seiten gewählte Schiedsrichter, Landgraf Hermann, ohne den herkömmlichen Einkünften des Abts etwas zu ent-ziehen, für die Beibehaltung aller Freiheiten und Vorrechte der Stadt. Noch viele Jahre nachher erneuerte eine dem An-denken der Nacht des heiligen Vitalis gewidmete Feier den alten Groll. Nach Auflösung des Sternerbundes traten einzelneTrümmer desselben in neue Rittergesellschaften über (Rommel, Gesch. v. Hessen II. 205).

5.

S. 267, nach Nr. 146.

Episcopo Johanni ab Eggloffstein successit Johannes de Brunn, ein Elsasser, electus in Decembr. A. 1411, hat regiert29 Jahr, ist A. 1440 gestorben im Januario. Zu seiner Zeit sind Domherren gewesen wie folgt:

Otto de Milz Praepositus Engelliardus de Eberstein Theodericus v. Eberstein obiit d. 8. 7t>r- 1428 Martinasde Keffer ist Landrichter gewesen A. 1410 obiit 24. Aug. 1415.

Abdruck eines alten raren Manuscripts, die Fratres Domus S. Kiliani in Wiirzburg betreffend", s. Historische Biblio-thek von S. W. Oetter I. 144 u. 145.

Die eben genannten Engelhard und Dietrich v. Eberstein waren Brüder, Söhne Hein rieh's v. E. und derKatharina von Malkos (s. v. E., Gesch. Nr. 147156). Im Würzburg. Lib. sepult. und bei Salver wird Engelbard irr-tliümlich Conrad genannt (s. v. E., Gesch. 270 u. Fehde 86); jedoch ist ein Domherr Conrad v. E. bis jetzt in Urkundennicht aufgefunden worden und hat jedenfalls nur die undeutliche Grabschrift den Irrthum veranlasst. Der Grabstein zeigt,dass Engelhard 1420in die sti. mathei" (d. i. 21. Sept.) und nichtin die sti. mathie" (d. i. 24. Febr.) gestorben ist, wonachdie Angabe auf S. 270, Nr. 135 und auf Engelhard's Bilde in der Beigabe zu berichtigen wäre. Engelhard war zu gleicherZeit auch Domherr in Bamberg. Wie mir Herr Dr. Valentin Loch, Erzbisehöfl. geistl. Rath und Professor in Bamberg, gütigstmitgetlieilt, ist in einer im Bambergischen Kapitels (?)-Archive befindlichen HandschriftElenchus Canonicorum, qui in Eccle-sia Imperiali Bambergensi de anno 1319 praependati fuere" zu lesen

p. 21:Anno 1412 obiit D. Fridericus stieber Decanus, filius Joannis stieber Militis cujus Cononicatum et Praebendam

obtinuit Engelliardus de Eberstein per summas differentias in Curia Romana adversus Conradum stieber juniorem",p. 25: Anno 1422. 8. Maji obiit Engelliardus de Eberstein, cui successit Wernerus de Auffses vigore primarum precuaiD. Friderici de Auffses Episcopi Bambergensis."

Da nach den in Wiirzburg vorhandenen Aufzeichnungen der Domherr Engelhard v. E. im J. 1420 gestorben und ausser-dem nicht anzunehmen ist, dass zu gleicher Zeit noch ein anderer Engelh. v. E. existirt hat, der nur Domherr in Bam-berg war, so beruht jedenfalls die Bezeichnung des Todesjahres durchAnno 1422. 8. Maji" auf einer Ungenauigkeit, wennes nicht wirklich einen Domherrn Conrad v. E. gegeben, der 1420 am Matthaei Apostelstage gestorben ist. Uebrigens weichtdie Angabe, dass Engelhard's Nachfolger Werner von Aufsess gewesen, von derjenigen im 31. Berichte des histor. Vereinszu Bamberg (S. 74 n. 77) ab; denn nach S. 74 folgte auf Engelh. 1422 Friedericus Pincerna de Limburg, und nach S. 77 folgteWerner von Aufsess 1433 dem Erckner von Vestenberg. Der im 31. Berichte ff. veröffentlichte Elenchus soll freilich seinersonstigen vielen Unrichtigkeiten wegen gar nicht in hoher Autorität stehen. Engelhard v. E. hatte bereits 1412 die CuriaTeutleben zu Wiirzburg inne. Als Besitzer des Domherrenhofes Sternberg erscheint Veit von Eberstein, der 29. Oct. 1475starb (s. Arch. d. histor. Vereins v. Unterfranken 214 u. v. 13., Fehde 86).