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wenn nnn der wahre Werth der Güter zu 5 xroEsnt, kapitalisirt, nicht höher alsauf sa ooa Thlr. angeschlagen werden kann, so bleiben, indem man von diesen denPfandschilling, welchen der hohe Häsens zu gewähren hat, mit oa. Hd ovo Thlr. abrechnet,noch 40 cion Thlr., welche der Allerhöchsten Tabiuetsordre vom 2. würz t82Z gemäß zutheilcn sein dürften, und es würde dann für den Allerhöchsten lkisons ein Entschädigungs-anspruch von 8»o Thlr. (lauou sich herausstellen, oder 4 proEent Zinsen von 20 ovo Thlr.
Dagegen hat nun aber die 2. Abthcilung des Ministeriums des Königlichen Hausesuns wegen erblicher Überlassung der Güter unter mehreren andern beschränkenden Be-stimmungen auch die sehr harte Bedingung durch die königl. Regierung in Merseburgvorlegen lassen, jährlich einen Ennou von 2von Thlrn. zu zahlen, eine Summe, welchenach den Anschlägen und dem sehr geringen preise für das Holz, die 54 777 Thlr. Ent-schädiguugsforderung der Berggewerkschaften und die von unfern Vorfahren herrührendeSchuldenlast ungerechnet, beinahe die Höhe aller Einnahmen erreicht.
wir wagen daher in unserer Bedrängnis die allerunterthänigste Bitte: uns dieGüter Groß-Meinungen und Morungen nebst Zubehör allergnädigst, wo nicht als freieserbliches Besitzthum verleihen, dock) uns dieselben gegen eine mäßige Entschädigung vonnicht über soo Thlr. tlauou an den höchsten Visens zu überlassen, und demgemäß geruhenzu wollen, an die betreffenden Behörden huldreichst zu verfügen."
Nachdem MIN infolge dieses Gesuchs Se. Majestät zuvörderst Bericht er-fordert und bis zu dessen Eingang die weitere Verfügung ausgesetzt hatten, über-reichte der damalige Obcrstlieut. im 26. Jnf.-Reg. Karl Frhr. v. Eberstein demWirklichen Geheimen Rathe v. IrnäkubörZ- zu Berlin am 19. Mai 1836 zuruähereu Erläuterung des Gesuchs folgende Dm'S'teMmg ste.s »älteren Snrl>vrrl>ält-ms.se, s, stie AnseinmulersetAung ilrs köckste» Bisons uml st er KnniUe v. IZber-ltoin ,regelt stee Guter Gross-Arinungen u»st Monmgklt betrctkenst:
Dir k. Generalverwaltung für Domaincn und Forsten im Ministerium des KöniglichenHauses hat als Hauptbedingung der erblichen Überlassung der genannten Güter an die Familievou ülbersteiu die Übernahme eines jährlichen Eanons von 2000 Thlr. aufgestellt. DieserAnforderung aber ist nach Inhalt einer Verfügung der k. Regierung zu Merseburg vom11. Januar o. eine Ertragsbercchnung der beiden Güter zum Grunde gelegt, wonach -r) dieVorwerksnutzung von Erols-I-oiunuKell mit Lorla, auf 877 Thlr. 25 Sgr.; b) die von Nor-nllA'eu mit tlolba, zu 008 Thlr. 18 Gr.; o) der Reinertrag der dazu gehörigen Forsten zu222t) Thlr. 24 Sgr., also der Ertrag im Ganzen zu 4607 Thlr. 7 Sgr. und der Werth beiderGüter in runder Summe zu 100000 Thlr. angenommen worden ist.
Wenn ich auch nicht in Abrede stellen will, daß bei strenger Annahme der für die Ab-schätzung der königlichen Domaincn und Forsten vorgeschriebenen Grundsätze ein solcher Ertragheraus gerechnet werden kann, so ist es doch andererseits ebenso gewiß, daß der Ertrag beiderGüter in der Wirklichkeit bisher niemals zu einer so hohen Summe heraus gebracht wordenist und auch künftighin nicht heraus gebracht werden kann; denn die Vorwerksnutzung von (Iraks-I-eiuunASll und lZorla. hat bisher stets nur zu 600 Thlr., die von lllornuAsu und kotüa, nurzu 620 Thlr. verpachtet werden können, weil die Pächter öfters ihre Ernte unter dem Schnee her-vorholen müssen und fast in keinem Jahre zu gehöriger und günstiger Zeit daS Feld bestellenkönnen. Beide Vorwerke zusammen haben nach Abzug aller Lasten nach einem langjährigenDurchschnitte auS den Wirthschaftsbercchnungen höchstens einen Reinertrag von i486 Thlrn. gewährt.
Der Ertrag der Waldungen ist mit 2220 Thlr. 24 Sgr. in der That aufs Höchstegeschätzt, da von den 4301 Acker, als der ganzen Forstfläche, 3704^ Acker mit der Servitutbelastet sind, der Mansfcldischen Berggcwcrkschaft das Malter Holz zu 18 Pfenningen und denAcker Unterholz 16jährigcn Wuchses zu 2 Thlr. verabfolgen zu lassen, und nur 506'/^ Ackerzur freien Benutzung übrig bleiben. Und auch hier tritt fast jährlich der Fall ein, daß eingroßer Thcil des Holzes auf dem Walde stehen bleibt, dann zu ja sogar unter der Hälftedes Werths verkauft werden muß.
Jedenfalls ist bei den obigen 37044,1 Acker der früher von der Gewerkschaft gezahltePreis ü 7 Ggr. anstatt des jetzigen ü 14/s Ggr. pro Malter veranschlagt worden, und könnenunmöglich die Waldaufsichtskostcn in Abzug gebracht sein. Wollte man aber auch die ganzeForstnutzung recht hoch mit 182» Thlrn. in Ansatz bringen, so würde sich dann
der Neinertrag der Güter im Ganzen höchstens zu 3»»» Thlr., der Kapitalwcrthü 50/g zu 60000 Thlr. oder zu 4»/^ zu 75000 Thlr. herausstellen.