Die Eberstemc zu Gellofen
und ihre Nachkommen,
als Wetterführung der in der Folge (5. 203—296) aufgestelltenStannnreihe der Lbersteine in Franken und an der EIl'-5aale.
er Übergang des Ebcrstcin'schen Geschlechts von der freifränkischen Stamm-hcimath noch Thüringen erfolgte in der Mitte des 15. Jahrhunderts, undzwar vom Main und der Fränkischen Saale zunächst nach der Elb-Saale;und nach einer nur 75 jährigen Seßhaftigkeit daselbst trat schon die Über-siedelung nach dem unteren Thcile der Goldenen Aue im Unstrutthalcein. — Das Mittelglied zwischen dein alten fränkischen und dem späteren thnringisch-mansfeldischcn Stamme bildet Heinrich, des 1149 ff Karl v. Ebcrstcin ansMarktstein ach zweiter Sohn.
Heinrich mar am 4. Januar 1451 mit seinem 1480 in der Gum-bertuskirche zu Ansbach als Schwancnritter beigesetzten Bruder Lorenz, seineinOheim Ritter Gerlach und dessen Söhnen Asmus und Wilhelm mit demSchlosse Marktstcinach (bei Schwcinfurt) von dem Bischöfe Gottfried zu Würz-burg beliehen worden (Gesch. 99). Üm 1453 und 1450 hatte er sich in deinnördlich von Jena gclcgcncnen Dornburg an der Saale und in dem bei Apoldagelegenen Flurstedt seßhaft gemacht. Seine Söhne Hans, Simon, Karl undPhilipp hatten 1488 und 1490 die von ihrem Vater von Friedrich v. Thünagekauften und auf sie vererbten Lehngüter zu Dornburg und Zimmern anRudolf v. Watzdorf verkauft und hatten nur die beiden freien Sicdelhöfe zuFlurstedt behalten, mit welchen sie 3. Mai 1488 von dem Herzoge Albrechtzu Sachsen und 4. Okt. 1501 (mit Ausnahme des 1496 in der Nähe vondem zwischen Forchheim und Erlangen gelegenen Bayersdorf erstochenen Schwanen-rittcrs Karl) von dein Herzoge Georg beliehen worden waren (Gesch. 650 ff.).
Zu diesen Gütern hatten nach Simon's Tode Hans und Philipp nochanderwcitcn Grundbesitz in Flurstedt und Ober-Trebra durch Kauf hinzu-gebracht, mit welchem sie 8. Januar bzw. 1. August 1516 beliehen wordenwaren. Dabei hatten sie ihre fränkischen Vettern: die Gebrüder Kilianund Georg von Ebcrstein zu Bischofsheim vor der Rhön und die GebrüderPhilipp und Mangold v. Ebcrstein, die Besitzer der fuldischcn und hanauischcnGüter, zur gesammtcn Hand gezogen (Gesch 667 f.). Ebenso war schon ihr