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Forwergkcn ein j geringer vorrath ein Rind vnd andern Viche auff den Schäffc-reien, auch ein schlechte vnd ^ geringe antzahl an Schaffen, Welches alles deinevon Hoymb noch dartzu absonderlich be- I tzahlet werden mäßen, vnd also auchdie Gebende in cüßcrsten vordcrb vnd abgang dem ^ offenen augcnschein nacherfunden morden; Als haben zwar die Keüffcre j vnd ihre mitbeschricbene sichdahin vorpflichtct, das Sie die Forwcrge init nötigcin ^ Viche ersetze!? wollen,doch dcrogestalt, das bc?) derer vnd ihrer mitbcschriebcnen Ab- ) zuge ihnen allesViehe vnd Vorrath entweder außgcfolget oder von vns oder Vnseren j Erbendafür bahre betzahluug alsobald geleistet ivcrdcn solle. So viel aber ^ die anffseüßerstc vorwüstctc Gebende, Sowohl an den haubtwohnungen, als auch ^ andem Brauhause, Forwcrgkcn vnd Schäffcrcyen vnd dann den großen schadenwe- I gen der eingegangenen stadtlichcn Nutzbahrei? Teichel? betreffen thut, dieivcildie ^ vnümbgcngliche notturfft erfordert gehabt, das solches alles nach mttgligkcitiviede- j rumb erhoben vnd zue gutem Stande gebracht werde; Als haben wihr,die Grossen, ^ zue diesen? nohtwcndigcn Gcbewdci? vnd anderer nutzlichen beßcruugden Kcüfferni? ^ Drrg Ti???Ke>?<l MeirbMnlcr vorwilligct vnd antz?iwei?dcn nach-gelaßen mit dieser er- ! klcrnng, da vbcr obspseilleirts Sun?ina ein mchrcrsauffgclvci?dct werden solte, die j Kcäffere Solches vor sich vnd aus ihren? Beutelselbst zahlen vnd tragen, Hirkcgen j aber vnd da die Baw vnd beßcrungs Kosten,die itzt Spseillcirw S?n??n?a der Dre?it!???Kc>?ll ^ Ncichsthaler nicht erreichenlvürde, Sol die nach angelegter richtiger bcrechnung bcfindtlichc vbern?nße bc?)der ablösting Vns zue guht v>?d bestei? kommen, Sonsten aber des gros- > scnschadens halber. So wohl mcgci? des lunsutulij als auch der vormüstci? Ge-beüde, ge- ^ holtze, Teiche vnd anders wegen, ai? den vorigen Inhabern an ohrtvnd Enden, da sichs ge- ^ bähret, ordentlich zuecrholcn Vns frc?)stchci? soll. Soviel aber die vorwil- j ligte Dreytauscnd Reichsthaler Baw-Kostcn belangen thut.Sollen vnd mäßen I diesclbige auff obige maße be?) ablcgung der Wiedcrkauffs-gelder alßobald auch ^ erlegt iverden.
Weiln a?ich an unterschiedliche!? bequchmci? ohrtcn etliche j viclivüeste örtherzucfindcn, so zue Acker gcinacht vnd dergestalt zue nutz gcbrachtt j iverden können.Als sol den Keüfferi? nachgclaßen sein, ihrer bclicbung nach vnd j auff ihrenKosten dieselbe vinb z??crcißcn vnd den? Ambte z??n? besten zue Acker, Wie- j sei?vnd Hute Kampen zucmachen, vnd da sichs leiden will, dcßelbcn ohrts eineSchaffe- j rc?) anzucrichtcn, a?ich vberdis dardurch der Keäffcr flcis vnd gutevorsichtigkeitt j dem Ambt z?»n bestei? noch fernere Nutzbarkeit erfunden, angerichtetvnd hirdurch j zun? beßern stände gebracht werden magk, Sol ihnen solches keinesivegcs ge- j hindert oder vorwehrct sein.
Als auch bc?) Lebzeiten unsere Herrn Vct- ^ tcrn Mittelörtischcr Linien dasGull) DnS'brurl?, so den Fürsten zue Anhalt zue Lehen rühret, > Aber unstreitigvnd vngcmittelt xartirmrlli? dieses Ambts gewesen, vnwißent Vnscr und j VnscrVerursachung von? An?bt abkon?ii?en sein magk vnd die Keäffcr solches durchtregliche vnd beguchme mittel wieder an sich zuebringcn vormcinen, ihre gelcgcn-hcit aber be?) ablösung vi?sers Ainbts Morunge» rml Meinuilgeil solches sclbstei?z??cbc- j halten nicht sein ivürdc; Als haben Wihr vorwilligct, das ihnen solchesKauffgcld ncbcnst den? an gedachten? Guthe al?geivantci? Bniv vnd beßcrungsCosten vnd was Sie sonst an Vorrat!) vnd gelegenen güetern an sich gebrachtEben- j meßig nebst des AmbtS KauffSummcn, doch alßo, das vns dieser wegenEhe j vnd zuevor in einem vnd den? andern? etivas vorgenommen, gcschloßenvnd verhandelt j würde, außfürlich bericht vnd vmbstendliche andeütung gethanwerde, in einer vn- I zertheiltcn S?linmen, so vi?s ebenern?aßen an was Sortendieselbe erlegt werden j sol, notilleirst iverden muß, wiederumb ii? gi?aden danck-
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