Druckschrift 
Folge 6 (1887)
Entstehung
Seite
291
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Z I. Die Herren Verklagten erkennen für sich und für ihre Nachfolger im Besitze an,daß das Patronatrccht über Pfarre und Schule zu Gestosen keineswegs ein bloß persönliches,sondern ein auf den drei dasigen Rittergütern dein Domhofc oder Hackcnhofc, dem Trcbrai-schen Gute und dein Harrasischen Gute ruhendes Recht ist. Dahingegen wollen

Z II. die Herren Klagcrc, ebenfalls für sich und für ihre Bcsitznachfolgcr, geschehen lasse»,daß bei künftiger Ausübung dieses Befugnisscs die Stimmen lediglich nach den Köpfengezahlt werden und daß der größere oder geringere Ilmfang des einem Mitcigeuthümcr dergenannten drei Güter zuständigen AnthcilS hierbei nicht in Betrachtung komme» soll.

§ III. Die Herren Kläger lassen den Anspruch auf Schadenersatz, wozu sie das Appcl-lationS-ErkcuntniS berechtigte, fallen.

H IV. Die Herren Verklagten aber entsagen dem von ihnen eingewendeten remscliorsvisiouis.

8 V. In Ansehung der Kosten erster und zweiter Instanz bewendet eS bei der erkanntenKompensation und will kein Thcil von dem andern etwas erstattet verlangen.

VI. Die gerichtlichen Kosten der RevisionS-Instanz und die Deservitcn ihres Sach-walters trage» die Herren Revidenten allein, und sie wollen über dieses zn den von den HerrenKlägern in dieser Instanz erweislich aufgewendeten außerordentlichen Kosten in der Maße bei-tragen, in welcher sie Lchnfolger des verstorbenen Herrn Baron Ileiuriell IVoll' vou ZZbsrstsingeworden sind. Übrigens wollen sich die Herren Transigenten

§ VII. gerichtlich zu dem Inhalte dieses Vergleichs bekennen, und sollen die Kostender Abfassung und Recognition dieser Urkunde nach Proportion der dermaligcu durch denReceß von, 26/28. Inur. o. u. bestimmten Bcsitzratcn getragen werden.

So geschehen zu grossteiuuuAeu, am 24. Kovdr. und IVeisseuksIs am 26. Aavb,', 182Z.

(I-. 8.) Gustav Adolph Freih. von Ebcrstein, Major a. D. für sich und in General-Vollmacht seiner Brüder, welche in Abschrift bciliegt.

(I-. 8.) lZrnst Varl Ruclolpll Imän-ig' v. Lbsrstsiu für mich und besage beiliegen-der Generalvollmacht meines Bruders Our! Ilviuriell Llliristini, IVilbstmv. IZlIsr-I!dsr8tsiu zu Milieu,

(I-. 8.) Joh. Wilhelm Ferdinand Kaupisch lZeusral-Bcvollmnchtigtcr des Herrn Staats-ministers Karl Theodor Joseph Freiherr,, vou Lderstsiu zu illuiusl.

Wen» schon Gustav's Bruder Wilhelm bald nach Übernahme der Familien-gcschäftc crstcrcm unterm 12. Febr. 1817 von Horla ans in einem verschiedenegeschäftliche Angelegenheiten behandelnden Briefe schreibt:

Ts machen mir überhaupt die ganzen Familicuangclcgcuheitcn so viel Sorgeund Verdruß, daß ich es manchmal recht dick habe. So hat auch die ganze Domhofs-Zlngclcgenheit, die ich allein habe betreiben müssen, um unsere Rechte und vortheilwahrzunehmen, sehr viel Sorge gemacht; ich bin in diesen Terminen allein von derFamilie zugegen gewesen und habe auch für die anderen vettern zanken müssen.War keiner von den Tbc,'steinen zugegen, so gingen vielleicht die vielfachen Appel-lationen bei dem konfusen Gberlandesgcricht von Naumburg (denn die Hälfte bestehtaus Sächsischen Röthen) durch, und wir wurden ganz ausgeschlossen von unserenRechten. Doch bin ich aber mit allem bis jetzo durchgekommen. Ich habe viel zukämpfen und habe alles zun, Feinde."so hat man auch nach den vorausgegangenen Berichten und Erzählungen ausder Zeit von Gustav's Geschäftsführung die Prämissen, uu, Gustav's Entschlußnur allzuwohl begründet zu finden, nach länger als einem arbeitsvollenDcccnuium sich gänzlich von den Geschäften zurückziehen, nachdem er solchenunmehr in ein ruhigeres Gleis geleitet hatte. Er beharrte auf diesem Ent-schlüsse, trotzdem ihn seine Geschwister durch dringende Bitten davon wiederabzubringen suchten.

Mit vollendetem elften Jahre der Geschäftsleitung zu Johanni 1834, legteGustav dieselbe nieder und übertrug sie auf seinen Neffen Wilhelm AlexanderErnst v. Eberstein, dem er auch die Pachtung der zum Schlosse gehörigenÖkonomie abtrat. Er selbst zog zunächst in das von dem Hauptmann Albrechtvon der Wolf-Dictrich'schcn Branche erbaut gewesene, vor dem Marktplatze, dem

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