Druckschrift 
Folge 6 (1887)
Entstehung
Seite
287
Einzelbild herunterladen
 

287

XIII. cincm Erbstollcn mit vllcvi ErbstollcnSrcchte und Gerechtigkeiten samt denen Wasser-läuftcn und Gcfiitlcn auf Künste und Pochwerke, wie auch den hierzu bcnöthigtcn Plätzenund Zubchörungcn.

Außer diesen unbeweglichen Gegenständen sind noch SP Nummcr>r und Movcnticn, diezu die sem Bergwerke gehören, an Kübeln, Brechstangen, Gewichten zc. mit Arrest belegt, diesich in dem Nrrcstprotokvllc näher verzeichnet befinden.

Durch eine Ordonancc dcS hiesigen Tribunals vom Igten v.M. ist der Erste Augustdieses Jahres, Vormittags, zumSubhastationStermine anberaumt und die Vcrkaufs-bedingungcn sowohl auf der Greste dcü hiesigen hochlöblichcn Tribunals, als auch bei Unter-zeichnetem jederzeit einzusehen, und ist die Summe von 8000 Rthlr. sächs. Geld inol. 1300 Rthlr.Gold angeboten, welches hiermit zur öffentlichen Notiz gebracht wird.

Halle, den 12. Juni 1812.

Der Tribunalsprokurator KcferstcinGroße Schädigung und großes Ungemach brachten die weiteren Folgen mitsich, welche sich an scncn Verkauf knüpften. In die Vcrkanfsurknndc über dasBergwerk war auch die Klausel mit eingefügt wordennebst H olzgcrechtig-keit". Diesem Ausdrucke Holzgcrechtigkeit wurde nun eine ganz eigcnthümliche,weitgrcifende Auslegung gegeben. Da vom Fcldmarschall Ernst Albrccht v. Eber-stcin an die Besitzer der Güter, der Forsten und der Kupferhütte im Allgemeinendieselben Personen waren, so fiel es materiell nicht ins Gewicht, daß die Forst-rechnnnge» in der alten Weise nach dem alten Schema fortgeführt wurden.Diesem Schema zufolge waren die Preise welche innerhalb der Familie nichtzur Ausgleichung kamen nach der alten mansfcldischcn Holzordmmg v.J. 1587ausgeworfen worden. In den Holzrcchnnngcn stand nun nach Aufführung derjährlichen Natnral-Einnahme unter Natural-Ausgaben: an das Gut Gr.-Lcinnngenso und so viel, desgl. an das Gut Mornngen w., zuletzt an die Kupferhütte.Während des angestrengten Prozesses nun mußten nicht allein in den Ebcrstein'schcnForsten für die Gewerkschaft Kohlen gemeckert werden, sondern es kamen auchzu dem jährlichen Anschlagen im Auftrage des Kurators der gräfl. mansfcld.Konkursmasse ein königlicher und überdies im Auftrage der Gewerkschaft ein ge-werkschaftlicher Oberförster. Beide ließen sich von der Hoffnung bestimmen, daßüber kurz oder lang der Eberstein'schen Familie die Forsten entzogen werdenwürden, und vollführten das Anschlagen daher nicht wie es die bisherige undrationelle Forstwirthschaft gebot, sondern sie ließen viele alte Bäume übcrständig,uralte starke Eichen sogar anbrüchig werden. Nachdem nun zwar durch König-liche Huld die Güter im Besitze der Familie geblieben waren, hielt es dochGustav bei dem Vorhandensein jener zweideutigen Klausel für gerathen, anseinen ihm von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Vergleich einzugehen: auf Ab-tretung von fast der Hälfte des bcstbcstandencn, prachtvollen Buchen- und Eichen-Mittelwaldcs.

Seit 1782 war der Ebcrsteinischen Familie ein Thcil der Nutzungen ihrerWaldungen widerrechtlich entzogen worden. Nachdem nun aber die v. Eberstcinbei Sr. Majestät dem Könige Beschwerde geführt hatten, erhielt Gustav vonder Regierung zu Merseburg die Aufforderung, auf der Rcgterungs - Haupt-kasse die angesammelte Summe für Holz- und Kohlcngcldcr im Betrage vonea. 20 000 Thlr. in Empfang zu nehmen. Gustav begab sich auch hierauf nachMerseburg und »ahm auf dieser Reise außer seinem Neffen Ernst auch denSekretär Zimmermann mit. Nach dem Schlosse hinauf war nun zur Erledigungder Vorbereitungen zunächst Gustav allein gegangen. Als er von da in denGasthofZur Goldenen Sonne" zurückkehrt, findet er bereits den Frühstückstischgedeckt und die Plätze so vertheilt, daß für ihn nur ein ganz bestimmter Sitzübrig bleibt; auch steht Wein nicht nur in Flaschen ans dem Tische, der Weinst auch bereits in die Gläser eingeschenkt, was insofern der Sekretär sich unter-