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Folge 6 (1887)
Entstehung
Seite
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stände gekommenen Hauptkonventiou v. 20 Fbo. 1816 mich die zweite Holsteder Grafschaft ManSfeld erhalten hatte, durch Dekret vom 17. Juni 1817 wiederaufgenommen worden. Der bestellte Konkurskurator in Eislcbcn erhielt zunächstdie Aufgabe, Masse zur Befriedigung der Gläubiger zu beschaffen. Damit nundie unter den Hauptgläubigern obenan stehende Familie Eberstein einstmalsmit ihren großen (vom Ober-Tribunal in dessen Sitzung am 25. Sept. 1855als vollbegründct anerkannten) Forderungen einstmals befriedigt werden könnte, wurde zuerst sie in Anspruch genommen; sie selbst sollte mit ihren Besitzungenbeitragen zur Beschaffung von Masse! Es waren nämlich die Ämter Leinungeuund Morungen alswieder käufliche" Besitzungen erworben worden; sie solltenvon 11 zu 11 Jahren wieder eingelöst werden können. Bon diesem Wiederkaufs-recht wollte nunmehr der Konkurskurator Gebrauch machen, und zwar beanspruchteer die einfache Herausgabe der Güter und Forsten gegen den Kaufschilling von1655 (vgl. Nachtr. v. 1880 S. 64 ff.). Der Prozeß ging in allen drei Instanzenfür die Familie verloren. Da erinnerte sich denn Gustav an die KöniglicheZusicherung:Ich werde ferner für euch sorgen!" Der durch seine Stiefmutterder Familie bekannte damalige Referendar (spätere Ober-Präsident der ProvinzSachsen) Hartman» v. Witzlebcn übernahm es. bereitwilligst, aus den schon durchden Geruch abschreckenden alten Akten sich zu informircn und eine übersichtliche,kurze und prägnante Darstellung auszuarbeiten. Dieselbe war so lichtvoll aus-gefallen, daß, als Gustav durch Hrn. v. Witzlcben's Vetter, des Königs General-Adjutanten v. W., dein Könige diese Darstellung hatte überreichen und den Königum Gewährung einer Audienz bitten lassen, der König Gustav und dessen BruderKarl (vgl. Nachtr. v. 1883 S. 301) mit den Worten empfängt: Nun, Ichhabe eure Vorstellung bereits gelesen und beschlossen:Ihr sollt die Güterbehalten! Es soll ein billiges Abkommen getroffen werden. Ich habe denJustizminister v. Kircheissen und Finanzminister v. Maaßcn beauftragt, die An-gelegenheit baldigst zu erledigen." Von diesem Augenblicke an besaß die Ebcr-stcinischc Familie die mansfcldischen Güter nicht als ererbtes oder erkauftes Eigen-thum, sondern als Königliches Geschenk!

Mit dem mansfcldischen Prozesse waren aber noch viele andere Ange-legenheiten komplicirt. Lcinungen haftete für eine bedeutende Hypothek derGrafen v. Hohcnthal, ferner für eine Abfindungssumme der Witwe des Kriegs-raths Karl v. Eberstein und deren Nichte Emilie geb. v. Stcindcl. DieseSummen wurden gekündigt und Gustav bewirkte durch sparsame Wirthschaft dieHcimzahlung. Vor allein aber versuchte ein Prozeß mit der Mansfcld-Eislebcrkupfcrschiefcrbaucndcn Gewerkschaft enorm viel Last, Arbeit, Ärger und Ungclegcn-heiten. Am 1. Aug. 1812 hatte diese Gewerkschaft das Lein- und MorungerHüttenwerk für einen Spottpreis käuflich an sich gebracht:

Gerichtlicher Verkauf des Lei», und Morung'schen Hüttenmerks z» Leinungcn.

Auf Instanz der Knappschaft der Lein- und Morungischen Berg- und Hüttcmverkc, fürwelche der Tribunalsproknrator Kcfcrstcin als Anwalt handelt, ist unterm 6. April nur,gedachtes Berg- und Hüttenwerk, welches einer Korporation der Lein- und Mornngischen Ge-werkschaft, den Herren o. Ebcrstciu, gehört, mit Arrest belegt und das Nrrestprotokoll unterdem 16 April dem Gutsbesitzer Karl Friedrich August v. Eber st ein und unter dem 14.es. »i.an den Schichtmeister gedachten Werks, Herrn Krause, insinuirt, auch ist dieses Arrest- unddas Jnsinuationsdokumcnt unter dem 26. April in die respeotivs Jmmissions- und Trnns-skriptionSrcgister inskribirt und die Arrestnnlegung durch die öffentlichen Blätter bekanntgemacht.

Dieses Werk liegt bei Leiuungen im Kanton Wippra, Distrikt Halle, Departement derSaale, und besteht nach dem Arrestprotokollc und dem Hypothekcnscheine des Herrn Berg-syndikus der Elbdwision aus folgenden Gegenständen: