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Denkschrift betreffend den hohen Adel und die Ebenbürtigkeit des Gräflichen Hauses Seinsheim
Entstehung
Seite
83
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3) die auf dieser Herrschaft hastende Neichsstandschaft wurdebis zur Auflösung des Reiches durch das jeweilige Haupt der einendieser beiden zu dem Fideicommiß berufenen Linien, nämlich von1592 bis 1655 durch das Haupt der gräflichen FamilieSeinsheim, von 1655 bis 1806 durch den jeweiligen FürstenSchwarzenberg, ausgeübt;

4) somit befand sich die gräfliche Familie Seinsheimbis zur Auflösung des deutschen Reiches, kraft ihrer damals un-bestrittenen und auch von Kaiser und Reich und insbesonderevon dein reichsständischen fränkischen Grafencollegium und demfränkischen Kreise anerkannten „eventuellen Ansprüche undSuccessionsrechte" im Realnexus zu der fraglichen reichs-ständischen Besitzung.

Es waren also bei der Auflösung des deutschen Reiches be-züglich der gräflichen Familie Seinsheim alle jene Voraus-setzungen vorhanden, von deren Dasein die (zweite) Ministerial-Entschließung vom 19. März 1853 selbst das Recht auf die Aner-kennung der Standesherrlichkeit unter Hinweisung auf die Rhein-bundsakte vonl 12. Juli 1806 und die k. bayerische Declarationabhängig erklärt hat. Es war also unbestreitbar das gräflicheHaus Seinsheim von dem Jahre 1806 an eine Hauptlinieeines ehemals reichsständischen Gesammthauses, welches notorischmit seiner Herrschaft Seinsheim mediatisirt worden war, dessen an-dere Hauptlinie, die fürstlich Schwarzenbergische Linie, auchbei der Mediatisirung in dem Besitze dieser ehemals reichsständi-schen Herrschaft Seins he im — abgesehen von ihren übrigenhier nicht in Betracht kommenden anderweiten reichsständischenBesitzungen — mit dem von hieran selbstverständlichen Charakterdieser Herrschaft Seinsheim als einer Standesherrschaft verblie-ben ist.

An diesem Charakter der Herrschaft Seinsheim als Stan-desherrschaft, und somit auch an dem Charakter des Gesammt-hauses Seinsheim, und folglich auch an dem Charakter der Mit-glieder der gräflich Seinsheimischen, wie der Mitglieder derfürstlich Schwarzenbergischen Hauptlinie dieses Gesammt-