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sonach das fürstlich Schwarzenbergische Votum auf der Für-stenbank abgegeben wurde*). Die Versuche Schwarzenbergs,das Seinsheimische Votum wegen angeblicher Jncorporirungder Herrschast Seinsheim in das Fürstenthum Schwarzen-berg als cessirend darzustellen (1672) oder das von ihm ver-tretene Seinsheimische Votum auch auf der Fürstenbank abzu-geben, wurden von dem Kreis-Directorium, — wie auch die (erste)Miuisterial-Entschliestung vom 2. Juli 1843 anerkennt — immerzurückgewiesen**).
Ueberdies liegen zwei ausdrückliche Zeugnisse des Direc-toriums des fränkischen Kreises vor, welche als amtliche und öffent-liche Urkunden für sich allein schon den vollen Beweis der fort-dauernden kreisständischen Eigenschaft des Seinsheimischen Ge-sammthauses liefern würden.
Im Jahre 1726 verlangte nämlich Graf MaximilianFranz Maria von Seins heim (Er lach) vom fränkischen Kreis-Directorium ein authentisches Attestat darüber„daß die Seinsheimische Familie bei dem fränkischen Kreis„iu dem gräflichen Collegium introducirt sich befinde, auch in„den fortwährenden Kreisversammlungen des Votums und der„Session sich zu prävaliren habe."
Dies wurde auch dem Bittsteller von dem Kreisdirectorium(dem Kurfürsten-Erzkanzler Erzbischof von Mainz) bezeugt, mit demZusätze:
„daß bis auf diese Stund (9. Januar 1726) von des Herrn„Fürsten von Schwarzenberg Liebden, als jetzigem Inhaber„der Seinsheimischen fränkischen Güter, unter dem Na-„men Seinsheim bei stänkischen Kreisconventen in der gräf-
*) So wird z. B, in dem Kreisprotokoll ct. ä. Nürnberg, 20. August> 1036 in dem Verzeichnisse der auf dem Kreis-Convente erschienenen Abge-
sandte» auf der Fürstcnbank aufgeführt: „Schwarzenberg, HerrJoh.Max Sturm;" und dann auf der Grafen bank: „Seinsheim, x.Ipor) Schwarzenberg." F. S. Meixner, a. a. O. S. 31.*») Ebendaselbst, S. 29.