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Denkschrift betreffend den hohen Adel und die Ebenbürtigkeit des Gräflichen Hauses Seinsheim
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stthrung:so auch alle meines Stammes sind", und nachhernoch für den Fall deren Aussterbens nach den Seinsheimischen,die anderen Herren von Schniartzenberg, deren Elternauch Seinsheimer gewesen sind". Aus dieser letzteren, derfränkischen Linie des Schwarzenbergischen Hauses stammte dervorgenannte Graf Johann Adolph, der als Mitcontrahent indem Straubinger Vergleiche auftritt^).

Vergleicht man nun das Verwandtschaftsverhältnisi mit demdurch die Fideicommißstiftung Georg Ludwig's des Aelteren von1589 begründeten Verhältniß des Seinsheimer und Schwar-zenbergischen Hauses, so ergibt sich, daß der Abstammungvon dein gemeinschaftlichen Stammvater, dem Ritter Heinrich vonSeinsheim nach, das seit dem XV. Jahrhundert sich, vonSchwarzenberg nennende Haus die ältere Linie des Seins-heimer Gesammthauses, das den Namen Seinsheim fortführendeHaus aber die jüngere Linie dieses Gesammthauses ist; nach demTestamente Georg Ludwig's des Aelteren von 1589 ist abereben diese jüngere Linie (Seinsheim) als die erste, und dieältere Linie (Schwarzenberg) als die zweite zur Fideicom-mißfolge berufen morden, woraus sich vielleicht zum Theile die Miß-stimmung erklären mag, welche im XVI. Jahrhundert zu dem Rechts-streit zwischen beiden Linien geführt hat, zu dessen Beendigung an:10. Juni 1655 der Straubinger Vergleich geschlossen worden ist.

s- 9.

Betrachtet man den Straubinger Vergleich vom 10. Juni 1655,so sind es die damaligen Häupter der beiden Hauptstämme desSeinsheimischen Gesammthauses, der Freiherr Friedrich Lud-

Dieses verwandtschaftliche Verhältniß wurde schon auf einem Familien-Convent zu Marktbreit, den 7. alten oder 17. December neuen Kalenders 1590von allen damals lebenden Grafen von Schwarzenberg und Freiherren vonSeinsheim, worunter namentlich Georg Ludwig der Aeltere und Georg Ludwigder Jüngere, ausdrücklich anerkannt und die Bewahrung ihres gegenseitigenLehenerbrechts zugesichert, worüber die Urkunde (der Erbeinigungs-Vertrag)noch vorhanden ist.