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gedachte Erkinger von Seinsheim, Hildebrands Enkel, war esnun, welcher nach und nach im Anfange des XV. Jahrhundertsdie Bestandtheile der Herrschast Schwarzenberg zusammenkaufte,sein gekauftes sreieigenes Gut und Schloß dem Kaiser und Reichzu Lehen auftrug, 1492 in den Reichsfreiherrenstand erhoben undzum Bannerherrn im deutschen Reich ernannt wurde, von welcherZeit an er sich den Namen Schwarzenberg beilegte und sich„Herr zu Schwarzenberg" und „von Seinsheim" schrieb.Von diesem Herrn stammt das sich seitdem zu oder von Schwar-zenberg nennende Seinsheimer Haus, dessen fränkische oderWilhelmische, jetzt allein noch blühende Hauptlinie 1599 in denGrasenstand, und 1670 in den Fürstenstand erhoben wurde, undnoch zur Stunde in zwei fürstlich Schwarzenbergischen Majo-raten fortbesteht.^)
In der Fideicommißstiftung, zu welcher der obgenannte Frei-herr Georg Ludwig der Aeltere alle seine Besitzungen inseinem Testamente vom 7. August 1589 vereinigte, hat derselbenun xriwo I000 seine Vetternder (jetzt noch blühenden) Erlach erSpeziallinie und deren lehenfähigen Mannesstamm zum Fidei-commiß-Besitze und Genüsse berufen — zunächst jenen GeorgLudwig den Jüngeren, der sodann 1592 die Reichsstandschaftfür die Herrschast Seinsheim erlangte^), und dessen Ur-EnkelFriedrich Ludwig Freiherr von Seinsheim den StraubingerVertrag vom 10. Juni 1655 mit seinem Vetter, dem GrafenJohann Adolph zu Schwarzenberg geschlossen hat. Für denFall des Aussterbens dieses Seinsheim-Erlachischen Manns-stammes berief Johann Georg der Aeltere aber in seinemabgedachten Testamente zum Besitze und Genüsse des von ihm ge-stifteten Seinsheimischen Fideicommisses, seine Vettern derSchwarzburgischen Bayerischen, alsbald (1646) ausgestor-benen Linie und deren Mannsstamm, mit der ausdrücklichen An-
") Siehe über diese Verwandtschaftsverhältnisse F. S. Meixner, a. a.O. S. 10—12.
5*) Die Kreisstandschaft im fränkischen Kreise hatte Georg Ludwig derAeltere selbst schon 1590 erworben. Siehe oben H. 1.