Druckschrift 
Denkschrift betreffend den hohen Adel und die Ebenbürtigkeit des Gräflichen Hauses Seinsheim
Entstehung
Seite
13
Einzelbild herunterladen
 

13

wurde die Hoffnung ausgesprochen,daß man nicht zweifle, daß,gleichwie die Güter jetzund getheilt worden, nach üblichen! Her-kommen mehr anderer gräflicher und herrlicher Familien auch einemjeden Theil sein absonderliches Votum für sich selbst verbleibenwerde". Es konnten sich aber die Contrahenten offenbar nichtverhehlen, daß daserhalten" (d. h. in dieser Satzverbindung:erlangen") eines solchen besonderen Seinsheimischen Vo-tum nicht von dem Bemühen des Herrn von Seinsheim alleinabhängen, sondern das Zugeständnis die Einräumung eines solchensowohl bei der Kreisversammlung als bei dem Grafencollegiumdes Reichstags leicht veriveigert werden könne. Daher wird auchin der angeführten Stelle des Straubinger Vergleichs durchauskein Gelvicht auf die wirkliche Erlangung dieses besonderenVotum für Seinsheim gelegt, und nichts auch nicht dasMindeste davon abhängig gemacht; es ist auch die etwaigeUnterlassung einer dessallsigen Bemühung von Seiten des Herrnvon Seinsheim mit durchaus keiuem Nachtheile bedroht. Esist ihm in dieser Beziehung auch nicht die mindeste Ver-pflichtung zur Entwickelung einiger Thätigkeit gegenüber vondem anderen Contrahenten auferlegt, welchem es an sich und unterallen Umständen auch völlig gleichgültig sein konnte und sein mußte,ob der Herr von Seins heim sich ein besonderes Votum aus-wirkte oder nicht. Der Satz, daß zwar der Herr von Seinsheimsich bemühensolle" kann daher bei dieser Sachlage garkeinen anderen Sinn haben, als den, daß es ihm frei stehensolle, bez. der Graf von Schwarzenberg ihm nicht entgegensein oder Widerspruch erheben wolle, sofern es dem Herrn vonSeins heim belieben würde, die erforderlichen reichsverfassungs-mäßigen Schritte zur Erlangung eines besonderen Votum wegendes ihm damals von den fränkischen Besitzungen noch verbliebenenAmtes Erlach zu thun. Nur so aufgefaßt hat die beregte Stelleeinen, aber auch sehr guten Sinn. Denn das war allerdingsdenkbar, daß der Graf von Schwarzenberg ein Interesse hättehaben können, die auf der Herrschast Seinsheim ruhende Kreis-und Reichs-Collegialstimme allein auszuüben, wie dies auch wirklich