Druckschrift 
Denkschrift betreffend den hohen Adel und die Ebenbürtigkeit des Gräflichen Hauses Seinsheim
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

daß diese sämmtlichen Besitzungen bei dem Ableben des FreiherrnGeorg Ludwig des Aelteren, mit welchem die Hohen-Eotten-heimer Hailptlinie erlosch, 1591 auf den Neichsfreiherrn GeorgLudwig den Jüngeren (jninor), aus der damals noch allein be-standenen und noch jetzt blühenden Erlacher Speziallinie vererbtworden sind. Die Erhebung dieser Erlacher Speziallinie, welchersämmtliche jetzt lebende Mitglieder des Seins heim'scheu Hausesangehören, in den Neichsgrafenstand geschah im Jahre 1705, inder cherson des Ilr-Ilr-Ilr-Enlels Georg Ludwigs des Jüngeren,Maximilian Franz Maria von Seinsheim*).

s) Es steht fest und ist anerkannt, daß der ReichsfreiherrGeorg Ludwig der Aeltere wegen der reichsunmittelbaren Be-sitzungen des Seinsheim'schen Hauses in Frauken am 20.October 1590 die Kreisstandschaft im fränkischen Kreise,und sein Nachfolger Georg Ludwig der Jüngere am 17. August1592 die Reichs st and schaft durch Aufnahme in das fränkischeGrafen-Collegium erlangt hat, und daß das Seinsheim'scheHaus in dieser Stellung unverrückt bis zum Jahre 1655 ver-blieben ist**).

Die erste Ministerial-Entschließung vom 2. Juli 1843 hatsich hierüber folgender Maßen ausgesprochen:

Die in den Archiven des Reichs gepflogenen Erhebungen undaus einschlägigen Druckschristen geschöpften Nachrichten führenzu nachstehendem Ergebnisse.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Grafen vonSeinsheim im 16. und 17. Jahrhundert zu den reichs-ständischen Familien in Deutschland gehörten. Sie besaßendie reichsunmittelbare Herrschast Seinsheim, und eswurde Georg Ludwig Freiherr von Seinsheim wegendieses Besitzes durch den Kreis-Abschied vom 20. Oktober 1590in den fränkischen Kreis und am 17. August 1592 in dasfränkische Grafen-Collegium aufgenommen.

*) Vergl. F. S, Meixner, a. a, O. S. 19 und 11.

Die Nachweisungen über die einzelnen Vorgänge, siehe bei Meixner,a. a, O., S. 13-16.