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1,2 (1869) Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen 1570 - 1798 : aus archivalischen Quellen
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linden wir ihn in Salzburg, wo er auch noch das fol-gende Jahr zubrachte. Dass er das Jahr 1697 ebenfallsim Auslande verlebte, erhellet aus zwei Schuldverschrei-bungen, welche sein Vater ausstellte, erstere am 24. Mai1697 über 250 Thlr., letztere am 8. November dessel-ben Jahres über 300 Thlr., „um dieses Geld seinem imAuslande weilenden Sohne zu schicken."

Bernhards Testament vom Jahre 1680 setzte Hein-rich Johann zum Universalerben ein und bestimmte inBezug auf die Abfindung der Geschwister folgendes:

Anna Francisca und Richmod Maria, welche bereitsbeide eine Stiftspräbende, erstere zu Wilmarsen, letzterezu Hohenholte, besassen, sollen je 1500 Thlr. erhalten.Für Therese wurde dieselbe Summe festgesetzt, jedochmit der Bedingung, dass ihr der Bruder eine Präbendeverschaffe. Für den Fall, dass eine solche nicht zu er-langen, soll sie 2000 Thlr. bekommen. —

Wenn der Sohn ohne ebenbürtige Leibeserben stirbt,soll die älteste der Schwestern allein und sofort in dieErbschaft succediren; jedoch ist eine adliche, ritterbür-tige Heirath Bedingung der Succession. —

Auch in diesem Testamente prononcirt Bernhardnoch immer seine grosse Abneigung gegen seine Brüder,indem er dieselben von aller und jeder Erbfolge für dieZukunft ausschliesst. Gegen das Ende seines Lebens je-doch scheint er sich mit seinen Geschwistern wiederausgesöhnt zu haben.

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Sobald sich Heinrich Johann nach dem Tode seinesVaters, 1700, im Besitze der Güter sah, ging seine ersteSorge dahin, sich mit seinen Geschwistern, Oheims undMuhmen friedlich auseinander zu setzen.

Im Jahre 1702 verglich er sich mit seinen beiden noch le-benden Schwestern, Anna und Richmod. Als dieselben behaup-teten, dass, weil ihre Mutter jenes Testament, worin ihnen1S00 Thlr. als Erbtheil zuerkannt, nicht mitunterschrieben, ihnen