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durch die Eroberer in kürzester Frist umgestossen.Wer bisdahin im Lande nach altem Brauch Selbst-ständigkeit gehabt hatte, musste sich, der neuenHerrschaft beugen; der freie ländliche Grundbesitzder Eingeborenen hörte vollständig auf. Es wurdealles und jedes nach den, eingangs entwickelten kriegs-rechtlichen Ansichten der damaligen Gewalthaberderen Eigenthum, wobei die seitherigen freien Be-sitzer als Pertinenzen der Scholle in dieselbe Lagekamen, worin bis dahin ihre Hintersassen zu ihnengestanden hatten, nämlich Hörige wurden. So gingdas Land allmälig in die Hände des Ordens, derKrone Dänemarks, der Bischöfe und der Stadt Rigaüber und diese benutzten es, kräftige Männer damitzu belehnen, gegen die Verpflichtung zuKriegsdienstenund Zahlung einer Lehnwaare. Bei dem Orden tratdies, soweit es Livland 1 ) angeht, nur ausnahmsweiseund erst in später Zeit seiner Herrschaft ein, weil
x ) In Preussen behauptete der Orten eine andere Po-litik. 1236 verlieh der Ordensmeister Herman Balke demEdelherrn Died. von Tiefenau die Burg klein Quedin undsein Nachfolger vermehrte dieses Lehn 1239 mit 22 Mansenund 1242 mit 9 Dörfern. Im Jahr 1259 wurde UlrichSchidow mit 4 Mansen, 1261 der Stammpreusse Wargule,Sohn des Edeln Sclode von Quedenau mit 25 Familien,(d. h, Gesinde) in verschiedenen Gegenden Samlands undder Jurisdiction über sie, 1273 der Stammpreusse Petermit einem Felde, genannt Teylo, 1285 der vormalige An-führer der Sudaner, Namens Skomand, sammt seinen 3Söhnen und ihren Erben mit dem Dorfe Steynio und an-deren Besitzungen, 1288 der Stammpreusse Otto, SohnJuncters, mit Gütern zu Russen, ferner 1296 eine AnzahlWithinge vom Orden belehnt. Im Jahre 1285 sichert derLandmeister Conrad von Thierberg, um eine bis dahin un-berührte Frage zu erledigen, den Ordonslehnsleuten inWarmien (Ermland) und Natangen, zusammen 13 Fami-lienvätern, die Erblichkeit nach Culmer Rechte zu.