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5 (1875) Livland und seine Geschlechter : II. Bd.: Livlands Adel, insbesondere das Geschlecht Stael v. Holstein
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GriiterweSen.

Die ältesten Nachrichten theilen Livland in Kile-gunden und Haken *) (Unei). Eine Handschrift derStockholmer Bibliothek, „liber Census" des Dänen-königs Waldemar II. zählt in Esthland 25 Kileguu-den mit 17,200 Haken, die grösste Kilegunde zu1500, die kleinste zu 400 Haken. Es fehlt Anhalt,die Bedeutung dieser Eintheilung für die rechtlicheStellung der Einwohner zu verwerthen; wollte manannehmen Kilegunde oder Haken habe dem Grund-besitze eines Vollfreien entsprochen, so würde das25 oder 17,200 Vollfreie unterstellen.

Durch Bischof und Orden wurde das Güterrechtnach den Ansichten des, im vorigen Bande ent-wickelten, neuen Kriegsrechts behandelt; vollesEigenthum hatten nur die Sieger, also Bischof, Ordenund Stadt Riga. Das so geschaffene Domanialver-mögen wurde zunächst für die Regierenden undderen Zwecke verwendet, das Uebrige (beim Bischöfevon Riga der grössere Theil) nach den beschränktenEinsichten jener Zeiten durch Lehne nutzbar gemacht.Diese waren dritthalb hundert Jahre Personal- (aufLebzeit also uneigentliche) Lehne; erst Erzb. Syl-vester genehmigte 1457 ihren Rückfall nach Fort-erbung durch 5 Generationen. Daneben linden sich

*) Haken, ein unsicheres Maass, ist ein von einem Hausebestellbarer Landcomplex; dem Mansus ähnlich, eine Woh-nung mit Ackerland (am Rhein 60, anderswo nur 30 Mor-gen) und zugehöriger Waldung und Weide Anderswoheisst es: so viel 60 Thlr. jährlich Abgabe, soviel Haken,siehe auch unten S. 11 und 112.