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4 (1875) Livland und seine Geschlechter : I. Band
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in diesem heiligen Berufe, im Kampfe für den alleinseligmachenden Glauben und seine Ausbereitunggefallen sind: sie sind nicht todt, sondern lebenewiglich von Gott versorgt und beseligt in schattigenHainen und Auen.

Da die Bekehrung der Ungläubigen des Pro-pheten Gebot und Endzweck ist, so sollen die Un-wissenden, die seine Lehre noch nicht kennen, bevorder Krieg beginnt zur Annahme und Bekenntnissdes Glaubens ermahnt und aufgefordert werden, die-jenigen, welche sich bekehren, werden in die grosseGemeinschaft der Gläubigen zu gleichem Recht undfreiem Genuss ihrer Güter aufgenommen. DieBünden aber, die dagegen kämpfen, sollen mit allerMacht angegriffen, niedergehauen und unterworfenwerden. Den in der Schlacht Gefangenen kann derIman, Kopf, Hände und Küsse abhauen lassen, auchdarf er sie, nach seinem Gefallen, gegen gefangeneMoslems austauschen, gegen Lösegeld oderumsonstfreigeben. Regel ist, dass alle Gefangenen mit Weibund Kind, Hab und Gut, Sclaven und Beute der Er-oberer werden. Die Schriftvölker: Juden, Christenund Sabäer, welche heilige Bücher besitzen und anGott und seinen Gerichtstag, wo die ewigen Beloh-nungen und Strafen verhängt werden, glauben, dürfengeduldet werden. Wenn sie vor der Eröffnung derFeindseligkeiten sich freiwillig unterwerfen, so sollensie bloss eine massige Kopfsteuer (1 Dinar = 72 GranGold =3 Thaler) zahlen und ihre Güter behalten.

Es kann in ihrem Unterwerfungsvertrage aberauch bestimmt werden, dass sie den Genuss ihrerGüter nur gegen eine Grundsteuer behalten sollen.Bekehren sie sich später, so fällt Kopf- und Grund-steuer weg.

Bei Kriegen gegen abtrünnige und aufrülirischeGlaubensgenossen wird Eigenthum, sowie Freiheit