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2 (1865)
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10. 175 fl. Zinsen eines Capitals von 4375 fl., welches ChristianErnst von Rotenhan gleichfalls testamentarisch zum Besten der Pfarreiund Schule zu Eyrichshof, daun der Schulen zu Ebelsbach uud Ruden-dorf gestiftet hatte und mit dessen Zinsen es dieselbe Bewandniß hat,wie mit den snd Nr. 9 vorgetragenen 1200 sl.

Unsere Familie hatte zur Zeit des Todes Sigmunds I- nebendiesen hier verzeichneten jährlichen Lasten eme Schuldenlast von 175,972 fl.52V« kr., oder, da in den Rechnungen die oben sud 9 und 10 vor-getragenen 34,375 fl. als Schuld mit angenommen wurden, von 210,347 fl.52^ kr., welche sich im ersten Jahre nach Sigmunds Tode theils durchForderungen, welche unsere jüngeren Schwestern nach dem väterlichenTestamente an uns zu machen hatten, theils durch Regelung kleinererCurrentschulden auf die Summe von 219,015 fl. 2^8 kr. erhöhte,wozu später noch verschiedene größere Zahlungen kamen, so daß dieSchuldenlast eigentlich und in Wirklichkeit noch bedeutender war.

Nach dieser Aufzählung der Rechts- und Vermögensverhältnisseunserer Familie beim Tode Sigmunds I. kehre ich nun zur Familien-geschichte selbst wieder zurück.