Urkunde ceVIII.
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ccvm,
Lchnbnef Kaiser Carls des VI, vor Carl August, Graven
zu Nassau.
l-72S-Z
ir Carl der sechste zc. :c. bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun khundtallermenniglich, daß uns der wohlgebohrne unser und des Reichs lieber getreuer,Carl August, Graf zu Nassau ^ Sarbrücken :c. ?c. vor sich und als der Zeit älti.sier und Lehentrager seiner sürstl. Agnaten, nehmblich Charlotten 2lmalien, verwit-übten Fürstin zu Nassau als verordnet-und bestattigten Vormünderin ihrer minder-jährigen Printzcn, Carl und Milhelmb Heinrichs von Nassau :c. :c. untertha-niglich haben anruffen und bitten lassen, daß wir ihnen diese nachberührte Stück undGüther
s Wie in vorigen Lehnbriefen. ^
die alle von uns und dem heiligen Reich zu Lehen rühren, und jüngst hievor unterm i ztenJulii 1712 Friderich Ludwigen, Grafen zu Nassau-Garbrücken :c ?c. vorsich als Lehentrager und in Nahmen seiner rel^eAive sürstl. und grast. Agnaten, vonuns zu Lehen verliehen worden, jetzo aber auf besagten Grafens Friderichen Ludwigstödtlichen Abgang ihnen nunmehro dieselbe von neuem widerumb von uns als jeßtregieren-dm Römischen Kayser zu Lehen zu ersuchen und zu empfahen gebühret, zu Lehen zu verlei-hen gnädiglich geruheten; das haben wir
sWie in vorigen.^
und darumb dem ehegemeldten Grafen Carl Augusten, vor sich und als der Zeit alti-sten und Lehenträgern seiner mehrbenannten sürstl Agnaten, die vorbestimmte Stück undGüthere w. w. zu Lehen gnädiglich verliehen, leihen ihnen w. Der geben ist in unse-rer Statt Wien den uken Tag Monakhs Iulij nach Christi :c. :c. Geburth im sieben-Zehenhundert neun und zwanzigsten, unserer Reiche des Römischen im achtzehenden,des Hispanischen im sechs und zwantzigsten, deö Hungarischen und Böheimischen aber imneunzehenten Jahre.
Carl.
Ack MAnckatum suerse esestareoeMAjeiiatis propriurn
K. F. v. Glandorff.
ecix.