'ltz
K-<
»-.tW. ?'
Ki^
5ilr^W,^ich^arch ^Kmi.
l^-ÄAchtw^/?^'7-ickr,W^z
ckȧ,<
^'//U,
Urkunde ci^XXXlV-
4OZ
LI.XXXIV.
SiAnamm derer vorder-. Oesterreichischen in die Herschafft Ho.
heugeroldseck abgeordneten Commissarten, an die Hohen.
geroldseckische Amtleute.
^?^er V. O. Regierulig vndt Cammer, in die Herrschaffe Hohengerolßeckh verordnete^ Commiff. haben nach längs verstanden, was die wohlgebohrne Fraw Anna Ma-ria Grämn zu Solmß, gebohrne Frau zu Hohengerolyechh iren Beampten fürJnstruction, vndt Beuelch vffgetragen, darauf sie Beampte, nachfolgender Massen zuverabschieden nothwendig befunden.
Erstlich tragen die Commiss. mit wohlgedachter Frau Grauin wegen ires geliebtenHerrn Ehegemahls tödtlichen Hintritts, und dahero iro zuegestandenen Hertzenleydes, einsonderbar christliches-Mitleyden, vndt möchten ires Orts nichts liebers wünschen, dann dieSachen mit der Herrschasst Hohengeroltzeckh also gesteliet seyn , daß die Frau Grauin des-senthalb mit weiterer Vngelegenheit vor dißmahl vnbetrubt gelassen werden könte. Die-weil aber Crafft obgehabten Beuelchs die Immission, vndt Einsatzung für die Cronbergi-sche Erben albereit vor dieser Einwendung würcklich vollzogen worden, also hat es nun-mehr billich darbey zu uerbleiben.
So viel aber zum andern die bsgerte Absonderung des iehens vndt Aigenthumbs an-langt, da finden ermslte Eommissarii in der übcrgebenen Jnstruction vndt derselben Bey-lagen kheine mehrere Ausführung oder spccial - Beweißthumb , als was bereits in irerder Frawen Grävin an die V. O.Regierung, wie auch vorderist an die Fr. durchl. Erz-herzogin Claudicn Zu Oesterreich zc. abgangenen Schreiben auch einkommen, welches aberfür ein genügsame Liquidation, so ui! weniger angenommen werden kahn , weil beedes diekays. vndt Oesterr. ^ehenbriess wegen irer Generalität genügsame Anlaitung thuendt, daßdie für aygen prätendirte Vogteyen irer Situation vnd Gelegenheit halben nit weniger alsandere Stückh, ein lehenbare Pertinenz vndt Zugehördt der Herrschasst Hohengerolß-eckh seyend , derentwegen die Nothdurfft erfordern würdet, daß die Frau Grauin vonnSolmß solcher Prätension halben wie auch nit weniger wegen des Schloß Newen- Daut-tenstein fernere s^ecüal-ävcnmenta oder anderwertige genugsambe Beweißthumb pfle-gen thuen, welchenfals der begerten Separation halben dasjenig, was sich von Rechtswe-gen gebürt, verordnet werden soll, gestalt auch die vorgenommene Immissionmit solchem außrrüchlichen Reservat, vnd den Aigemhumbs- Erben ander-werrs ohne Nachtheil geschehen, vndt verrichtet worden.
Eee2> Ss