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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde O^XIU.

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ringen:c. von Ewer Fürst!. Durch!, in meinem Nahmen und von meinetwegen zu Lehenunderthänigst empfangen, alles laut letstm LehenbrieffeS, (davon Ewer fürstl. Durchl.ich hiemit glaubwürdige authentisirre Sofias vnderthanigist übersenden thue)nuhmerauffmich erblichen kommen und erwachsen ; dannenhero mir obligen und gepüren will, solchLehen (seintemahl wolermeldte meine liebe Herrn Vettern und geweßne Vormündere mirzu Antrettung meiner Herrschaffr auch berurt Haus Hohengeroldseckh und was denrselbi-gen ungehörig ist, alberayt übergeben und eingeraumbt) von Ew/furstl. Durchl. wieLchensrecht und Gewonheit ist, für mich und meine Lehenserben wiederumb vnderchäm'gistz» erfordern zu entpfahcn: Also langt an E. sürstl. Du-rch!. mein vnderthanigiste, hoch-vleyßigiste Bitt, sie wolle gnadigst geruhen, mit angeregtem Lehen dem SchloßHohengerotrzech und gcmelten beden Vogteven Schi»nberg und Vrinybachvermöge vorigir und alter Investituren und Lehenbrieffe wiederum gnadigist zu belehnen,und weil von wegen Verne des Wegs und anderer ehehasten vorgefallenen Verhinderungbey Ew. sürstl. Durchl. in aigener ^Persohn vnderthänigister Gepühr nach zu erscheinen,und was in Entpfahung solches Lehens mir obliget mir für dißmah! selbst zu verriäyten nitmöglich seyn wirbt, irgend den wohlgebohrnen Herrn Naclaußen Freyherrn zu poll-wepler und im Weyllerthal, derselben Landtvogt in Vnder-Elsaß :c. oder sonsten einemandern dieser landen g- sjhnen Grasten oder Herrn zue Ew. fürstl. Durchl. gnädigistenguten Gelegenheit gnadtgiste Commifswn und Beselch zue kommen zue lassen, durch wel-chen an Statt und in Nahmen Ew. sürstl. Durchl. mir zu mehrberührter Lehenentpfang-nus Tag und Mahlsta-t ernennet und angesetzet werden möge; so bin ich alsdann vrpüttigan Orthen und Enden dahin von Ew. fürstl. Duräst. wegen ich beschaiden wirbt, michvermittelst göttlicher Gnaden in der Persohn einzustellen und zu erscheinen, und gegen Ent-pfahung der Lehenbriefe neben Herausgebung gebührender Neuersbrieffen alles dasjenigehingegen zu thuen, zue lansten und zue vollziehen, das sich einem getreuen Lehenmann ge-gen seinem Herrn zue laysten und zu erstatten schuldiger AydtS und Lehen tSpfiichte halbenaignen undt geziemen will.

Solches umb Ewer fürstl. Durchl. (deren ich von Gott dem Allmächtigen glücklichewäßrige sriedsime Regierung und beständige langwührige gute Gesundheit vnderthenigst wün-schen thue) meines geringen, jedoch äußersten Vermögens zue verdienen, will ich allezeit vn-derthänigisten schuldigisten Fleiß gehorsamlichen und ohngespart erfunden werden; der-selben gnädigisten ohnabschlagigen Bescheids und Wiederantwurrtt vnderthanigist erwart-tendt; Oat. 2. an. 6ce. 86.

Fürstl. Durchl.

zmdmhälligister,

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(X.XIV.