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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Urkunde cxux.

cxux.

Lchnbrief Kaiser Maximkliaas des II, vor Graf Johannenzu Nassau über Mahlberg ,c.

l>;65.)

K^ir Maximilian der ander :c. bekennen öffentlich mit diesem Brief und thut?

kund allermänniglich, daß uns der wohlgebohrne unser und des Reichs lieber ge-treuer Johannes Grass zu Li^aßau und zu Saarbrücken demüthiglich hat angeruffenund gebeten, daß wir ihme diese nachberührten Stücke und Güter, mit Nahmen die Zöl-le auf der hohen Gelaidtstraße zu Buckenheim, zu Saarwerden, zu der alten Matten,jii Hirschlanden, zu Ruhweiler, Mackwitler und sonst allenthalben in der GraffschafftSaarwerden, wo und an welchen Enden die darinn gelegen seyn und wie weit sie reichen,maßen die dann bisher daselbst gehalten und eingenommen wären , auch das Schloß Fal-ckmstein mit seiner Herrlichkeit, Zu - und Eingehörungen, nichts darin ausgenommen,Mahlburg die Burg und Statt, mit Mannen und Mlldpannen, Rippen-Heim das Dorfs mit seiner Zugehörung, das Ried mit aller Zugehörung, dieDörfer Mittenwiler, Allmerswiler, N^onnenwiller, Ichenheim, Rüryel,Tundenheim und Altheim , mit allen ihren Herrlichkeiten, Rechten, Nutzungen, Zu undEingehörungen, die alle von uns und dem heiligen Reich zu Lehen rühren, und weilendJohann Ludwig, Grafs zu LTrafsau und Saarbrücken sein Vatter, für sich selbstund als Vormunder und Lehenträger weiland Johanns Jacoben Grasten zu Mörsund Saarwerden, und nach gedacht seines Vatters Absterben er , neben Philippjeuund Adolfsen , seinen Gebrüdern Grasten zu Nassau , von unsern nechsten Vorfah-ren an dem Reich, zu Lehen empfangen und getragen, und nunmahls durch beyder jetzt-gemeldter seiner Gebrüder Absterben, auf ihne kommen wären, zu Lehen zu verleihen, gne-W'ch geruheten. Des haben wir angesehen solche seine demüthige Bitte, auch die ge-treue und willige Dienst, so seine Voreltern, weiland unsern Vorfahren uns und dem hei-len Reich offt williglich und unverdroßenlich gethan haben und gemelter Grafs Jo-hanns uns und dem heiligen Reich hinsühro wohl thun mag und soll, und darumb mit-wohlbedachtem Muth und gutem Rathe, dem ehegemelten Grasten Johansen die vor-bestimmten Stück und Güter, mit allen ihren Herrlichkeiten, Rechten, Nutzungen, Zusund Eingehörungen, zu Lehen gnädiglich verliehen, leyhen die ihme auch also von Römischkayserl.Macht, wißentlich, in Kraffk diß Briefs, was wir ihme von Bittighait undRechts wegen daran zu verleihen haben, die nun hinfüro von uns und dem heiligen Reichin lehens Weiß inzuhaben, und zu seinem Nutz und Frommen zu gebrauchen, von aller-mäuniglich unverhindert, doch uns und dem Reich an unsern und sonst männiglich an sei-nen