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Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek, wie auch derer Reichsherschaften Höhengeroldsek, Lahr und Mahlberg in Schwaben : mit 213 Urkunden
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Und auf diese Erklahrung gründet sich der zwischen Oesterreich und GeroldSekin dem Jahre 1534 zum Stande gekommene Vertrag , sUrk. GXXVIIIZworin es abermahl Heisset : Schloß und Herschafc Hohengeroldseck,wie die Herren von Gerolszeckh vor - auch nachmahls pfalzgravPhilips bet Rhein, und seit hocbgedacwer Raster Marimiliandieselbe in den; pfalzgravlichen Rricg an sich gebracht , weilandMarggraue Christoph zu Vaden, als zu dritter Hand, innen ge-habt, gebraucht und genossen haben zc«

K. cxm.

Eine wichtige Begebenheit ereignete sich hierauf ferner. Oben f§. Lll^ Verfolg desist bemerket, welchergestalt Diebolt der I in dem Jahre 1482 an Marggrav vorige«.Christophen zu Baden die Vogteien Seelbach, Kubach und Schutterthal,nebst dem halben Dorfe Reichenbach , wiederkäusiich überlassen hat. Nunwolten um das Jahr 1555 Gangolf und Malther den Wiederkauf thumBernhard und Ernst die Herren Sohne Marggrav Christophs, von de-ren ersterem die Badifche , und von dem anderen die Durlachische iinie ab-stammet, glaubeten aber Gründe zu haben, warum sie nicht nöthig hakten ,solcher iosnnge siat zu thun. Die Sache käme zu einem Rechtshandel. Chur-fürst Ludwig zu Pfalz ward zu einem kaiserlichen Commissari ernant; undvon dessen Hofgerichte erfolgete der Ausspruch, >in dem Jahre ^535 dahin:daß gedachte Marggraue Bernhart vnd Marggraue Ernst,denn Clegern gegenn Bezallung vnd Empsahunge des Pfande-schillings oder Rauffumma der zwai vnd zweinyig hundert Gvl-denn an den Grdt einem der in der Raufverschreybunge benendt,der dreyen Vogtheyen Selbach, Rubach vndSchmrerthallvnnddes halbenn Dorffs Reichenbach in Acren vnd Raufverfchrey-bunge bestimpt, abzudretten, vnnd dieselben mitt aller Gerechttigkeytt, wie follichs von Hern Diepoldtenn von Gerolyeckhe anweylanndc Marggraue Cristoffeln seligen komen feind , jnen denClegern wider einzuandtworren schuldig fein rc. sUrk. GXXIXIDie Herren Marggraven appellireten an das kaiserliche und Reichs - Kam-mergericht zu Speier; allein in dem Jahre 1538 ward alda das vorige Ur-theil bestätiget, f Urk. LXXXII In dem darauf fügenden Jahre ge-schahe dan die Uebergabe derer gemeldeten Orte, s Urk. GXXX111.^ Nunhatten diese beide Gebrüdere ihr land wieder ziemlich beisammen«

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Z. XXIV.