Häuser Hshengeroldsek und Sulz.
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stade mit derselb Gerechtigkeit vnd das Fischwasser - - - auchdie Gue genant Casteloue, der Buigstaden Swannowe so! hal-ber Diepolcen - - - zugehören. Und were es daß ich derselbGangolfs abgieng ohne recht eheliche K.ibserben so jol Swannowemir der Zugehörde wieder fallen an Diepolcen ?c.
§. XL I V.
Endlich aber bekäme Malther : Richshofsen mit derselben Zu- Walthers
gehörde - s - Hochfelden vnd die pfancjchafc zu Mesthofen Antheil.
- - - die sc>. Ll. Geld zu Marken :c. Bei dieser Theilunge ward Abrede beidan abgeredet, daß keiner ohne des anderen Willen etwas von seinem Theile der Theilun-verkaufen oder versehen , sondern es denen übrigen erst anbieten solle, auch, 3?-man sie es binnen Jahresfrist nicht kaufen oder in Pfandschaft nehmen wollen,es zwar anderwärts verkaufen oder versehen möge , aber mit Vorbehalt derLosung. Alle drei Brüder sollen in allen Schlössern die Oefnung haben, aus-genommen zu Schuttern, das Diebolden allein verbleibet. Die Erbfolgeeines gegen den andern wird auch fest Hesehet. Die Wildbänne in der Her-schaft Geroldsek sollen gemein verbleiben :c.
§. XLV.
Diebolt der ll vermählete sich mit Elisabeth gebohrner Frau von Diebolt desRodemachern, Witwe Grav Lriederichs zu Mors und Sarwerden, Hern ll Gemahlinzu Lahr, des Sohnes Grav Dmcenzens. Mit jenem hatte sie eine Toch-ter, Nahmens Margrethe gezeuget (/?). Alles solches beweiset das alte Zachern/Urkunden-Verzeichnis, worin stehet: Eyn Briefs, wie VincentiusGraue zu Morse vnd zu Sarwerden vnnd Debolc Herre zu Gesrolyecke bekennen, als sie sich des Middems halb vertragen ha-ben», berurn Elizabcthen sin Graue VincemiusSnorchensSohns-frau^j vnnd sin Dedolcs eeliche Gemahel, lut der Middembrief,daß er Deboltt gerecc hab vor allen Dingen sin StifstochcerMar-grechen der eegenancen Elizabcchen recht Dochrer, von etwanGraue Lrideriche seligen von Mörß kommen, die gedachten Vin-
H cencis
(/)) Es wäre diese Elisabeth eine Tochter Gerhards des lezten Hern zu No-demachern und haue mit Grav Hriderichen ^ Mörs auch einen Sohn,Nahmens Vernhard gezeuget» Siehe unten die Note zu dem §.
xevm.