Hartmut an den Pfalzgrafen; die Ganerben an den Landgrafen, 12. Oktober. 301
dem Frieden zu Darmstadt nicht wieder erneuert sein. Wer jedochim Jahre 1522 diese Grundstücke besass: ob Hessen oder Kronberg?hat nicht ermittelt werden können.
Der Pfalzgraf Ludwig hatte ebenfalls einen förmlichen „Verwar-nungsbrief" zugestellt. Hartmut wandte sich, um gerechtes Gerichtbittend, nicht nur an ihn selbst sondern auch an die „graven, freyherr,Ritter, Edeileute, Burgermeister und gemeynen des pfalzgrevischenfeit lagers" unter denen er zahlreiche Vettern und Freunde wusste.
Er weist darauf hin: dass sein Haus „widder die pfalz nie ge-handelt," sondern in deren Dienst „zu vile malen ir leyb blut und gutdargestreckt. Wie woll auch ich in sunderheit, bei itz myn gnedigstenherrn pfalzgrave Ludwig Churfürsten von jugent uff erzogen" (Ludwig V,geboren 1478, kam 1508 zur Regierung) „und sein churfürstlichen gnadennach mynem verstandt und vermögen alwege zu dienen bereyt undwillig gewesen (als Amtmann in Oppenheim), so hat doch sein chur-fürstlich gnaden mir am gestrigen tag (8. Oktober) ein ofne verwarnungs-brief zugeschickt, on alle(s) furgeeende beschrieben beklagen oder forde-rung: Und als ich bericht bin, so zeugt sein churfürstliche gnadenalsbaldt mit heerschcrafft mich zu beschiddigen." Es ist „wider dieReichsordnung, das solches ungehört geschehe."
Hartmut bittet: vor der pfälzischen Gefolgschaft gehört und ge-richtet zu werden; dieses Erbieten „doch under turken, heyden, judden,und wie man sagen möcht, in der hellenn solt ongesehen bestettigt sein."„Dann solt ich ( ungehört) darüber gerennt werden, so wäre es ja cleglichund ein jeder bidermann erschrecklich , der gleichen zu gewarten. . .Donstag nach Francisci (9. Oktober)."
Auch die kronberger Ganerben: der alte Frank XII (80 F)Kaspars I Vater, der Vizedom zu Mainz Jakob III (88 F) und Quirin(89 F) erliessen, am Sonntag nach Francisci (12. Oktober) ein höchstbewegliches Schreiben an den Landgrafen Philipp. Sie verfolgen darinden gleichartigen Gedankengang wie Hartmut; sie beteuern: dass siean dessen Unternehmungen völlig unbeteiligt sind, und versichern: wennihr Vetter etwas „getan, dadurch er sich in pen und straff des landt-friedens verwirkt hat, und ... in die acht denunzyrt wurde, so wolltenwir uns gegen seynen theyl und gutern in Cronnberg halten, wie dieselbigOrdnung, die E. f. G. selbst bewilligt und versiegelt haben, auszweyst." . .