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den Bürger Friedrich Bpnwoghe mit den vorbeschriebenen Grundstücken in allermaßen, so Hennig Bynwoghe sein seeliger Vater dieses vorgeschriebene Gut vonHennig von Werdesleve zu Erbmannlehn gehabt hat und dasselbe an ihn als einenOberherrn durch Versäumniß der Lehnsmuthung Bodens von Werdesleve gefallenseh." Diese Lehnsparzellen reklamirte Drewes in einem Gesuch vom 3. November1520 (Anlage II.) Der Streit wurde durch einen schiedsrichterlichen Spruch imAuftrage des Administrators Cardinal Albrecht, durch die genannten Domherrnvon Halberstadt vom 17. December 1522 (Anlage III.) zu Gunsten des Drewesentschieden.
Schon früher war er mit dem Rathe und der adlichen Pfännerschaft zu Groß-Salze über verschiedene Ansprüche der letzteren in Irrungen gerathen, welche durchden Vergleich von 1498 (B.I. S.33.) Donnerstag nach Riinwle beigelegt wurden. Indiesem Vergleiche wurde seine Schuld an den Rath zu Gr. Salze auf Höhe von150 Schock Groschen festgesetzt, zu deren Zahlung er sich innerhalb Jahr "und Tagverpflichtete, auch sein Haus und Hof zu Salze zum Unterpfande bestellte.
Ueber den Umfang seiner Besitzungen in Salze, sowie darüber, während wel-chen Zeitraumes er und seine Familie im Besitze jener Grundstücke sich befunden,fehlen die Nachrichten. Nur so viel ist ermittelt, daß die Familie in späterer Zeit,namentlich seit dem Jahre 1598 keinen Antheil an den Soolgütern zu Salze gehabt hat.
Durch Andreas ist das „Ritterholz", au dem Hegenister Werder bei Gliudowbelegen, in den Besitz der Familie gekommen. Wie aus der Abschrift des Lehnbrie-fes in dem Barbyschen Lehubuche von 1494 beim Appellations-Gerichte zu Mag-deburg zu entnehmen, wurde er 1494 (S. 151.) am Mittwoch nach 8t. laeodivon Burchard Grafen von Mühlingen mit dieser von Busso Grossen erkauften Be-sitzung bestehen, und seine Brüder Hans und Henning zur gesammten Hand aufge-nommen, auch an Catharina, der Ehefrau des Andreas, das Leibgedinge darangegeben.
Dieses Lehn ging mit seinem unbeerbten Tode auf seinen Bruder Hans VI. über,dessen Descendenten durch 6 Generationen im Besitze geblieben sind. Erst der Feld-marschall Alerander Hcrrmanu verkaufte dasselbe.
Ferner wird im Diplomatarium des Klosters Hainersleben (V»I. XXIX. Nr. 73.im Provinzial - Archive zu Magdeburg) noch eine Urkunde vom Jahre 1507 (An-lage IV.) in Abschrift mitgetheilt, Inhalts deren er mit Genehmigung seiner BrüderHans und Henning ein Grundstück auf der Feldmark zu Hamersleben, bestehend ineiner Hufe und acht Morgen Land, welches sie von den Grafen von Reinstein zumLehn trugen, an das dortige Kloster gegen 25 Rheinische Gulden unter Borbehaltdes Rückkaufrechtes überließ. Ueber den Anfang dieses Lehnsverhältnisses fehlt esan Nachrichten. In dem Lehnsverzcichnisse Hennig IV. findet sich „eine Hufezu Hamersleben vom Grafen Ulrich von Regenstein" aufgeführt.
Die Lehuregister der Grafen von Regenstein, welche im Provinzial-Archive zuMagdeburg aufbewahrt sind, beginnen erst mit dem Jahre 1599 und ist der Ver-bleib der Register aus der älteren Zeit nicht ermittelt worden.
Andreas muß auch auf dem Schlachtfelde sich ausgezeichnet haben, da er imJahre 1497 von der Stadt Braunschweig, welche damals mit dem Herzoge im Kriegelag, zu ihrem Feldhauptmann gewählt worden war, und diese wichtige Stelle zweiJahre hindurch bis zur Beilegung jenes Kampfes bekleidet hat. Im Stadtarchivezu Braunschweig wird die KapitulationS-Urkunde von 1497 (Anlage V.) Donners-tag nach Bartolome, sowie die Quittung über die Zahlung des Soldes von 1499(Anlage VI.) noch im Originale aufbewahrt.
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