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Nachrichten von dem Geschlechte der Grafen von Wartensleben : [nebst] Anh.
Entstehung
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des altares S, Andrewes in dersuluen kerken to helmstede eyne mark ierlikes Tynseshalberstedescher weringe von synem hoffe belegen yn Oteleue und seuen honen landesdarsuluest, so he von generde bischoppe to halberstad und dem eddelen JunkhernCorde van werberge to menlikem lehne het, vor veffteynde halve mark halberstedescherweringe, de öme Jordan Heyne deken unser leuen fruwen kerke in halberstad betalethefft, Borgen shnt daby pauwel van bornstede und olrik beygern to groninghe Won-hafftigh. 1466 Middewekens na S. Mertens dage.

(Das Original mit 3 unkenntlichen Siegeln befindet sich im Landes-Archive zu Wolfenbüttel unter Nr. 185. der Urkunden der StadtHelmstedt.)

Nr. 2. Andreas (Drewes),

ältester Sohn Bodo's, bereits im Jahre 1482 vom Stifte Halberstadt mit 2 Hufenin Ottleben :c. beliehen, begann seine Laufbahn damit, daß er (anscheinend gleichnach erlangter Großjährigkeit) im Jahre 1487 seinem Lehnsherrn Erzbischof Ernstvon Magdeburg als Administrator des Stiftes Halberstadt den Fehdehandschuh hin-warf, und zwar wegen eines Streites mit Friedrich von Hohm und Thilo Brandt.Die Veranlassung zu diesem Streite ist nicht mehr bekannt, und giebt auch derFehdebrief von U487 (S. 32.), dessen Original im Provinzial - Archive zu Magde-burg aufbewahrt ist, keinen Ausschluß hierüber. Es muß dahin gestellt bleiben, obder Umstand dabei von Einfluß gewesen, daß mit dem Zehnten von Gnnsleben, imJahre 1458 (S. 138.) bei dem Tode des damaligen Lehnsträgers Dietrich von War-tensleben der Friedrich von Hohm beliehen worden war.

Dieser Streit muß im Jahre 1494 bereits beigelegt gewesen sein, denn in die-sem Jahre wurde Andreas mit seinen Brüdern Hans und Hennig vom ErzbischofErnst mit dem freien Thurmhofe zu Ottleben, mit 4 Höfen daselbst und 2 HufenLandes auf Ottlebener Felde, dazu einem Holzfleck über Beckendorf bei dem BornstedterFelde beliehen. Dieser neuere Lehnbrief von 1494 enthält mehre im älteren Lehn-briefe von 1482 nicht erwähnte Grundstücke, insbesondere auch den freien Thurmhofzu Ottleben, mit welchem sein Vater Bodo bereits beliehen war, wie in diesemLehnbriefe durch den Zusatz: „nack dem Tode Bodo's ihres Vaters" anerkannt wird.Aus dieser Vervollständigung darf man folgern, daß Andreas bei dem Kampfe mitseinem Lehnsherrn das Recht zur Seite hatte, und auch obsiegte. Die Versöhnungwurde besiegelt durch ein Darlehn von 156 Gulden, welches der Dekan und dasKapitel des Stifts zu Halberstadt an Andreas von Wartensleben macht. Die hier-über ausgestellte Urkunde vom 27. December 1569 (Anlage I.» wird im Landesar-chive zu Wolfenbüttel aufbewahrt. Zum Untcrpfande hatte er Ländereien überwiesen,mit welchen er bereits 1496 (S. 126.) von Borchard Edlen von Warberg undl566 (S. 127.) von dessen Sohn Henrich beliehen worden war.

Auch mit diesem Lehnsherrn gerieth er in eine Irrung. Bereits Hennig II.von Wartensleben hatte von den Warbergschen Lehngütern einzelne Parzellen, na-mentlich Hufe Landes, 16 Schwad Gras auf dem Haarstrange, und 1 Hof zuHötensleben an Hennig Bynwoghe ohne Genehmigung seines Lehnsherrn zum After-lehn ausgethan, und betrachtete wegen dieses Lehnsfehlers der Oberlehnsherr dasLehn als heimgefallen. Mittelst Lehnbriefs vom 8. Januar 1475, dessenOriginal im Landesarchive zu Wolfenbüttel erhalten ist, belehnte Curt von Warberg