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1 (1861) Die Grafen von Zollern und Burggrafen von Nürnberg
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sollten, ihren Jahrestag, so wie den ihres Gemahls undihrer Vorsahren, feierlich zu begehen. Jeder der Pfarrkir-chen zu Baireuth und Kulmbach hinterließ sie 70 PfundHeller zu dem Zwecke, die Messen auch bei Tage durchbrennende Kerzen zu verherrlichen. Zwei hundert Pfundsetzte sie zu Wegen und Stegen ans, — das erste Ver-mächtnis das wir von einer Nürnberger Burggräfin füreinen gemeinnützigen weltlichen Zweck kennen'.

Wohlwollend bedachte die Fürstin dann auch ihreHofdienerschaft. Ihrer Hofmeisteriu, Margarcth von Auf-seß, sollten 46 Gulden, jeder ihrer Jungfrauen, „der Tan-dorferin" und „der Czcngcrin", 100 Pfund Heller zur Aus-stattung gezahlt werden. Verschiedenen Hofbedicnten lcgirtesie eine bestimmte Zahl von Schafen aus einer ihr unge-hörigen Schäferei: ihrem Koch den lebenslänglichen Nieß-brauch eines kleinen Gutes. Siebenzig Pfund sollten nachihrem Tode unter ihre geringe Dienerschaft vertheilt wer-den von der Hofmeisterin und dem Pfarrer: diese beauf-tragte sie auch, über alle übrige fahrende Habe, die sienachlassen würde, nach bester Einsicht zu verfügen.

Nachdem die Fürstin in solcher Weise ihre Verhältnissegeordnet hatte, wurde sie am 21. April 1375 den Ihrigendurch den Tod entrissen-. Es war ihr daher nicht ver-gönnt, ihre beiden Söhne zu männlichem Alter heranwach-sen zu sehen.

1) Non. IV, Xo. 276. 317. V, 17.

2) Uisooll. II, 38. Au vAl. mit Non. IV, dto. 317.