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Genealogische Geschichte des Geschlechts von Jeetze
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Lvrcntz'S Anspruch auf ein Viertel der Rechte nnd Pachte in deindamals ganz verwüsteten Arensberg wird 1643 gerichtlich anerkannt,')Am Pfingstmontag 16-44 verpfändet er dagegen an Joachim Schultzein der Neustadt Salzwcdcl 12 Scheffel Roggenpacht nebst 2 Fuhrenzu Siepe für 160 Thaler, ebenso am 24. Juni 1648 Pachte in Jcetzean den dortigen Pfarrer Schermcr für 360 Gulden.

Den 3l. Dezember 1645 wird Lorentz nebst seinen Vetternmit Büste, Poritz, Hohenwulsch, Döllnitz, Grassau n. f. w. belehnt.^)

manche jener Zeit cigcnthümliebe Abgabe auf, die schwer auf den Höfen gelastet habenmag. So erhielt Lorentz von Peter Bühneinann's Hof in Büste jährlich 7'/? Seh.Weitzcu, 15 Sch. 6 M. Roggen, ebensoviel Gerste und 7 hj. Sch. Hafer, 2 Schillinge,den Schweine-, Lämmer-, Gänse- und Bicncnzehnt, einen Gespanndicnst und L Pachthnh-ucr. Der Krüger Bcndir Schmid gab von seiner gewiß nur kleinen Aekcrstclle l'zSch.Roggen, 1H'-. Sch. Gerste, t Sch. Hafer, 1-t Hühner, 5 Tonnen Zicsebicr und denLämmer-, Gänse-, nnd Bicnenzchnt, von dem Kruge aber noch ausserdem 12 PfundStockfisch, 1 Pfund Pfeffer nnd 1 Pfund Ingwer. Die Gctraidcpächte betrugen inBüste allein über 10 Mispel, in Hohenwulsch 10 Wispcl 4 Sch. Roggen nnd Gerstennd t Wispcl 3 Sch. Hafer. Ans den verschiedenen Dörfern wurden an Lorentzjährlich wenigstens 15 Schweine nnd 331 Hühner abgeliefert, wovon ans Büste 154,Hohenwulsch 117, Dollnitz 5li, Poritz 4t, Arensberg 5, Siepe 8, Kassnhn li, ans Zeetze,Grassan, Pretzier nnd Sanne je 1 kämen. Dazn war jeder Ackermann außer denwöchentlichen Gespanndicnstcn schuldig, bei eigner Kost fünf Pfund Hede (Werg) zuspinnen. Wenn er es wiederbringt, gebührt ihm cinBrodt; will man ihm etwa einenKäse oder einen halben (!) Häring dazn geben, so steht das bei der Obrigkeit. EinKossath hingegen empfing bei gleicher Verpflichtung einen kubischen Schilling; will manihm ein Brodt — natürlich ohne rosp. Käse oder gar halben — Häring geben so stehtdas auch bei der Obrigkeit. Auch waren die Kossathcn verpflichtet, bei eigener Kostin der Obrigkeit Geschäften über Feld zu laufen, wofür ihnen eine Mahlzeit, nnd wennes hoch kam, auch ein Trunk Bier zu Thcil ward. Wenn ein v. Zeetze sich vcrheira-thcte, so mußte jeder Ackermann zur Hochzeit 1v Sch. Hafer, 2 Hammel, 2 Gänse,4 Pfund Butter, 30 Eier, 4 Hühner und 2 Gulden, jeder Kossath dagegen 3 Sch.Hafer, das klebrige aber gleich den Ackerleuten entrichten. Starb ein v. Jcetze, somußten seine Nntcrthanen die Leiche bewachen; in gleicher Weise, wenn ein Kind gc-boren ward, bei demselben sechs Wochen Hülfe leisten, ohne gespeist zu werden. Wur-den die Lehnpfcrde gemustert, so hatten die Untcrthancn den Nüstwagcu, Pferde, Kut-scher, selbst den Kutschcrrock in der Livree der v. Zeetze roth nnd weiß oder blau undweiß zu stellen. Nimmt man zu allen diesem hinzu, daß Lorentz allein damals inHohenwulsch nnd Schmoor, trotzdem viel Land wüst lag, an 24 Mispel Aussaat jährlich bestellte, so tritt uns hier doch ein ganz ansehnlicher Besitz entgegen. (Das Ori-ginal diese» Registers befindet sich im Hohcnwulschcr Archiv.)

') S. Einl. bei Arensberg.

Hohcnw. Arch.: Außer ihm empfangen Lorentz (152), Christoph, Henning nndWerner (134 — 137), Samuel Gabriel (245) Henning Daniel nnd Esaias (138 —13S) nnd Gottfried (l44) die Lehen.