lieber dcn väterlichen Nachlaß aber kennten sich beide Brüder sowenig einigen, daß Hans Friedrich die Hülfe des OuartalgerichtSbeanspruchte, welches Freitag nach Trinitatis 1623 entschied, daß,si>ans Friedrich das Gebände zu Schmoor behalten, das Gebäudezu Hohenwnlsch aber, das die Mutter bewohnte, sowie der Besitzzu Büste Lorcntz zufallen, der Acker aber gleichmäßig gcthcilt wer-den sollte.')
Am 2t). Mai 1627 empfängt Lorentz von dem Kossathcn HanSSchultz zu Büste, der ihm lOt) Gulden schuldig geblieben, dafür die1615 von Daniels Witlwe (85) verpfändeten Dienste in Döllnitz, HDcn wichtigsten Schritt that er aber 1633. Ocnli d. I.löste er als nächster Agnat den von Otto v, Vintzclberg 1616ans Oswalds (91) Nachlasse erstandenen Nittersitz zu Hohen-wnlsch wieder ein und verbindet ihn mit dem scinigen zu einemGute. Dann setzt er zu Michaelis 1631 ein sein ganzes Besitzthumumfassendes Register auf, worin er auch die wichtigsten Nachrichtenüber seine ganze Familie, sowie die ausführlichsten Notizen über alleEinkünfte derselben ausnahm.-)
Schwester Gertrud ( 67) die nächsten drei Jahre in seinem Hause zu behalten, sie anseinem Tische mit nothdürftigcm Essen und Trinken zu versorgen, auch mit täglichenKleidern und Schuhen zu versehen, wozu ihm Hans Friedrich seines Thcils jährlich25 Thlr. zur Hülfe geben will. Beide Bruder bezahlen zusammen die Bcgräbnißkostcnihrer Mutter mit 2ZZ Gulden und 8l Rcichsthalcrn.
>) Lorcntz soll außerdem Rechnung über den bisherigen Gebrauch des Guts znHohenwnlsch ablegen und die Hälfte des etwaigen Ucberschnsscs seinem Bruder zahlen.Drei Kommissarien, darunter Christoph von Rannenberg, sollten die noch übrigenStreitfragen erledigen und zugleich auch die zwischen beider Bruder Hausfrauen einge-fallenen Injurien (!) richtig machen, (Hohcnw. Archiv,)
2) Am 2V. Juli l63l kann er dcn König Gustav Adolph von Schweden in sei-n em Hause gesehen haben, denn an diesem Tage stand derselbe bei Arcnsbcrg undsammelte dort seine Reiterei,
2) Das Titelblatt lautet: „ all (634 Am Tage Michaelis habe ich dies folgendeRegister angefangen vndt darin vorzeichgcncdt Alles, was mihr wißcnt, das mihr vndtmeinem scmbdtlichen vettern, denen von Jctzcn vndt insonderheit auch mihr Meineznstehcdt, vndt nicht allein dassclbige, was mihr woll wißent ist, richtig und mict allemmuchlichen fleis hierin geschrieben, sonderen auch das, was ich von meinen vetterenvndt vorfohrcn gehört vndt Nichtig befunden, zugleich zur Nachricht angcsetzct vndtbinder leget, actum, wie oben gcmelttcdt.
Ä, N, II, r. I, Mein Anfangk vndt Ende zu jeder Frist gcschch im NahmenJesu Christ, der stehe mihr bcy frühe vnde spahtt, bies Alle mein Thnndt ein Endehatt. Ach Gott, hilf mich erwerben ein Christliches gott woUgefclliges Leben vndt sch-liches sterben. Lorcntz von Jetze mpp."
Daß dieser Schluß wirklich sein inneres Leben abspiegelte, so wenig wir auch sonstdarüber wissen, geht auch aus anderem Zeugnisse hervor. In diesem Register tritt