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der Priester Johann Uetze, der am 25. Januar 1459 den MartinS-altar in der Katharinenkirche zu Salzwedel 11 Mark jährlicher Rentevermacht.')
28. Hans, Bruder der Vorigen. Er wohnt zuerst inHoheu-wn lsch, obwohl zeitweise auch in Büste und crscheintvou l458 — 1493nur mit seinem obigen Bruder. Dann übersiedelt er nach Poritz,von wo aus er noch 20. Januar 1500 eine Verpfändung seinesSohnes Achim (38) bestätigt und seiner Gemahlin Sophie ein Leib-gedinge verschreiben läßt.") Interessant ist noch, daß auch er sich imJahre 1475 bei dem Feldznge gegen das Erzstift Magdeburg betheiligtH)Sein Todesjahr kann nicht näher bestimmt werden/)
Siebente Generation. 1500 —1540.
Die Poritzer wie die Hohenwulscher Linie halten den inder vorigen Periode angegebenen Besitzstand unverändert fest, obwohldie zahlreiche Nachkommenschaft mannichfachc Theilungen der Güternothwendig machte. Nur durch das Aussterben der von Vicke (15)in Jeetze gebildeten Linie treten Veränderungen ein, da die Hohen-wulscher Linie wahrscheinlich das Stamm gut daselbst ersteht,das Afterlehcn aber, mit dem diese Nebenlinie belehnt war, aufkurze Zeit für die Familie verloren geht. Die sämmtlichen v. Jeetzeauf Hohenwnlsch, Büste, Poritz und Jeetze, besonders der in Jeetzeselbst angesessene Barthold (35) als Vertreter seiner Vettern, machtenzwar Ansprüche auf dies Afterlehen, wurden aber durch einen Rechts-spruch des churf. Geh. Rathscollegii vom 30. März 1515 abgewiesen,weil die Herren v. Alvensleben mehr Recht zu diesen Gütern hätten/)
') Ibiüom I., XIV. 318.
') Lop. 33 S. 1VL: In dieser Urkunde ohne Datum verleiht Chnrfürst JoachimSopheien, Hansens v. I. Ehefrau, der jetzt das Erbe zu Poritz bewohnt, einLcibgcdinge ans Einkünften in Büste, Poritz und Dölnitz, sowie das oben bezeichneteErbe.
ch Magdeburger Prov.-Archiv: Johann von Jagow - Hans von Gecz, aide friderich
son — Hans von Jccz (30? 32?) Hans von Jecz (34?) vnd Heinrich von
Jccz (s. o. 22) — — haben vnserm gnedigen Hern vnd den syncn zcn wolmirstetein dem ncstvcrgangcn Lrrv Jare (1475) am Sonnabende in der pfingestwochc bey nachtslosscndcr czeit Lrv (l!5) Pferd genommen vnd in dy marck gcfurt.
Ein Heinrich v. I. war 1458 bewaffneter Bürger in Salzwcdcl, (Riedel I.,XIV., 310), doch gehörte er sicher nicht zn unserer Familie.
5) Wohlbrück, Alvensleben II., lit3. Am 3. Juni 1513 erhält Lndolph v. Alvens-leben die Bclchnnng über die durch den Tod Heinrichs v. Zeetze (s. Nr. 2g) erledig-ten Güter zu Zeetze, Mchrin, Brnnow n. s. w. (ibick. II., 218). Doch hat vielleicht