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Genealogische Geschichte des Geschlechts von Jeetze
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kauft er dagegen von Henning von Bodendick Burg und Wall zuOst erw o lde mit 4 Hufen Landes, Gericht und Kirchlehen, fernerzwei Höfe zu Andorf und die wüste Dorfstätte Droppcleve für 1060rheinische Gulden und 40 Mark Salzwedelscher Währung.') Am 6.Dezember 1479 noch mit Poritz mit belehnt, (f. o. 21. Amin) ist er vordem 27. Juni 1481 schon gestorben.

25 H enn in g, Bruder des Vorigen. Zu Büste ebenfalls ange-sessen, wird er nur mit seinem Bruder 1441 bis 1479 erwähnt.

26. Friedrich, Sohn Friedrichs (17). Wahrscheinlich vor1430 geboren, nimmt er schon 1453 mit seinem Bruder an einerRentenverpfändung seines Vaters Theil und ist in diesem Jahrewohl schon vermählt, da er bereits 1471 für seine Tochter eine Prä-beude im Kloster Crevese erhält/) 1471, 1475 und 1479 mit seinemVater und obigen Vettern genannt, verpfändet er 12. September 1476,damals in Hohenwulsch wohnhaft, mit Zustimmung eben derselbenan Ilse, Henning Moring's Wittwe eine Mark Stcnd. jährlicherRenten in Poritz für empfangene 16 Mark/) Dann steht er unterden Mannen, welche 5. Mai 1481 sich bereit erklären, die Landbedezu geben, in erster Reihe, was ebenso für sein Ansehen, wie für seinAlter spricht.') Am Weihnachtsabend 1485 verpflichten sich Friedrich,Hans (s. u.) und Henning (31) sämmtlich zu Büste wohnhaft, den Mann,Pferde und Wagen, welche sie auf Bitte Jacobs v. d. Knesebeck und seinerBrüder ausgeborgt hätten/) nach der Rückkehr des Markgrafen Johannoder seines Statthalters Wilhelm v. Pappenheim nach Tangcrmündewieder zu gestellen, falls diese es verlangen.") Am 12. Februar 1492verkauft er, nun zu Büste wohnhaft, den Vikaren an der Marienkirchezu Stendal in Büste Renten für 16 gute rheinische Gulden, wofür sich Hans(s. u.) und sein Vetter Henning (31) verbürgen/) Noch 1493 mitseinem Bruder für diesen Henning Zeuge, ist er vor 1497 verstorben.

27. Jahn, Bruder des Borigen. Er wird nur in einer zwischen1451 und 1458 abgefaßten Urkunde erwähnt (s. o. 17) und ist vielleicht

') Seine Söhne konnten diese Besitzung sich nicht erhalten, denn schon 148Sist Johann Vcrdemann Herr auf Ostcrwoldc. Riedel I. V. 4SV und 48V, DanncilSchulenburg II. 131, 34V, 48k.

-) Riedel I., XVI., 3VV.

') Gerken «Zip!. I. V73.

">) o. Räumer cock. vixl. II. V2. Sein Bruder Hans folgt erst weit spater.») d. h. durch ihre Bürgschaft aus der Gefangenschaft befreit hätten.

°) Lop. 23, S. 12S.

') Riedel I., XV., 428.