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Genealogische Geschichte des Geschlechts von Jeetze
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1'/, Stücke und 15 Hühner in Büste, die auf 17 Mark StendalcrWährung geschätzt waren;') am 13. September 1130 verlieh erihnen ans dem Schulzenhofe eine Mark Stendalisch und auf einemandern Hofe 9 Sch, Roggen und Gerste und 6 Schillinge Stcnd.mit dem Ober- und Untergericht über das ganze Dorf und allem Zehnt,Alles zusammen ans II'/-. Stücke Geldes veranschlagt, und außerdemnoch 10 Stücke in Büste, doch mit der Verpflichtung, diese mit 100Mark Stend. von Margarethe v. Hirspcrg und Hermann v. Jtzen-plitz'S S. Kindern einzulösen. Für alles dies sowie für die untenfolgenden Besitzungen in Döllnitz und Poritz haben die v. Zeetze 512Mark Stendalisch bezahlt.") Sie wurden nun 1111 bis 1701 mitganz Büste, dem Ober- und Untergcricht, Pächten u. s. w. mit demKirchlehn und zweien Altären und allen sonstigen Gnaden belehnt.Donnerstag vor Bartholoms 1517 entscheidet der Chnrfürst, daß dieUnterthanen der v, Zeetze zwei Tage bei ihrer eigenen Kost Spann-und Handdicnste leisten sollen; wenn aber außerdem die Obrigkeit ih-nen Dienste ansagt, sie diese zwar leisten, aber dafür gespeist werdenmüssen.") 1583 wohnten in Büste vier Familien v. Zeetze. 1631gab das Dorf 131 Gulden 16 Schillinge Schoß an den Churfürsten,wozu 19 Ackerleute je nach ihrem Besitz 103 Gulden, die 23 Kossathenaber den Rest beitrugen. Um dieselbe Zeit waren daselbst drei Rit-tergüter, von welchen die beiden, welche der Hohcnwnlscher Liniegehörten, nicht lange darauf zu einem einzigen vereinigt wurden, wäh-rend das der Politzer Linie nach dem Tode Fritzens ».Zeetze (l10) andessen Schwager Valentin v. Dahldorf überging. Nach dessen Todekam es 1661 an den Churfürsten, der es dem Bürgermeister Zerlangin Berlin schenkte") Die Tochter desselben verkaufte es nach demTode ihres Mannes, des Kriegsrath Bütter, für 1800 Thaler anAndreas Daniel v. Zeetze (156), ein Glied der Jeetze'schen Neben-linie, die es bis 1709 bewohnte. Nun erst lösten es Glieder derPoritzer Linie wieder ein. Bon jener Zeit an waren zwei Güter in

') Sie sollten ihnen mit allen Rechten zufallen, wenn Frau Katharinc, Acbtissinzu Dambcck, Ilse Büste und Ilse Osterbnrg, welche diese Reute als Leibgedingc besaßen,gestorben seien.

2) Riedel I., VI., 474. 432. Bedenkt mau, daß mau für eine Mark Stcnd. da-mals wenigstens einen Wispel Roggen kaufte, so würde der Werth dieser Erwerbungennach nnserm Gelde etwa Z00V0 Thlr. sein.

") Andere Abgaben und Leistungen s. unter Lorcntz. (tt8.)

Als Entschädigung dafür, daß dessen Meierei vor Berlin in die Fortificationder Residenz gezogen war.