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1 (1842) Bis zum Jahr 1255
Entstehung
Seite
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immer sein Jahrgeld von tausend Pfund aus denEinkünften des Bisthums.

Von Graf Hcinrich's Töchtern war Gräfin Eli-sabeth mit Gerhard von Eppstein vermählt. Inder Nassauischen Thcilungsurkunde vom Jahr 1255wird sie als Wittwe angeführt. Schon zwei Jahrevorher lebte Gerhard von Eppstein nicht mehr, wiewir aus einer im März 1253 ausgestellten Urkundesehen, worin sein Onkel, Gottfried von Eppstein,als Vormund seines Sohnes genannt wird. Ineiner Urkunde vom Jahr 1305") theilcn ihre Enkelund Enkelinnen „das Gut, das uns von unsrerAhnfrau Elisabeth von Nassau, Wittwe Gerhard'svon Eppstein, den Gott beiden gnade, angefallen." —Der eben genannte Gottfried von Eppstein, Ger-hard's Onkel, ist früher als Gemahl der GräfinElisabeth von Nassau angesehen worden,^) indemman die Sigle (T im Nassauischen Theilungsvertragals Abkürzung von Gottfried nahm; wozu man da-durch veranlaßt worden, daß Gottfricd's Gemahlin,deren Abstammung unbekannt ist, auch Elisabeth hieß.Den Beweis, daß der Gemahl der Gräfin Elisa-

*) Wenck l. Anhang zum Urkundenbuch S. 297.

**) Kremer I. 313. Arnoldi I 39. Das Richtige hatschon Wenck, Hess. Gesch. I. 339: „Gerhard von Epp-stein hatte von seiner Gemahlin Elisabeth von Nassaueinen Sohn u. s. w." Ich wundere mich deshalb, daßErhard (Encyklopädie von Ersch und Gruber I. Th. 29.S. 279) sagt, Wenck habe Hagelgans' Jrrthum nachge-schrieben, da doch bei Wenck gerade das steht, was Erhardals seine Meinung äußert.