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1 (1842) Bis zum Jahr 1255
Entstehung
Seite
188
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Gottesthal") dort auch einen Hof (ein Bauerngut)gekauft hatten. Die genannten Grafen, die beidezu Wiesbaden Herren-Rechte hatten, (vgl. S. 135)„sich freuend über die Liebe, die die Hospitalbrüderfür jene Kirche zeigen, und um die Zuneigung, diesie zu ihnen haben, durch die That zu beweisen,"befreien ihren Hof zn Wiesbaden von allen Lasten,denen die andern dortigen Höfe unterworfen sind,geben ihnen denselben gänzlich zu eigen und erlassenihnen alle Abgaben und Dienste, die sie wegen jenesHofes zu fordern berechtigt sind.

Die Urkunde ist ohne Datum; jedenfalls muß siespäter als 1214 ausgestellt sein, da erst in diesemJahre die Kirche zn Wiesbaden dem Orden über-tragen worden.

Die Siegel der beiden Grafen waren der Urkundeangehängt, wie am Schluß derselben erwähnt wird;das Lciningische Siegel ist abgerissen, das des Grafenvon Nassau ist erhalten. Das letztere hat zwei Ab-theilungen. In der obern Hälfte treten zwei Ritterhervor, von denen der eine mit der Rechten, der' andre mit der Linken eine zwischen ihnen stehendeFahne hält; über dem erster» steht cin U, über demzweiten ein II. Den untern Thcil der beiden Figu-ren (vom Gürtel abwärts) deckt ein dreieckigerSchild, worauf der Nassauische Löwe, umgeben voneinem herzförmigen Kranz mit auswärts hervortre-tenden Schindeln. "") Vielleicht hat schon Robert

*) Im Rheingau, bei Mittelheim gelegen. Bodmann 227.

") Vgl. Kindlinger, Sammlung merkwürdiger Rach-richten. I. 179. Die Urkunde s. im Anhang Nro. III.