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meten Männer nicht durch die Noch ihres häuslichenLebens von Gebet und Betrachtung abgehalten wür-den; von je her habe man den Klosterbrüdern durchdes leiblichen Lebens Tröstungen ihr geistliches Lebengelohnt." Er schenkte dem Abt Rüdiger für sichund seine Nachkommen das Patronat der Kirchenvon Lipporn und Welterod nebst den dazu gehörigenLändereien und Bauernhöfen. Für die Seelsorgein diesen beiden, in der Nachbarschaft des Klostersgelegenen Dörfern sollte der Abt immer einen Vikaranstellen, und ihm den dritten Theil des Zehntenund eine Wohnung im Kloster geben; dieser Vikarstand jedoch unter dem Erzbischof und Archidiakonus,mußte auch wie alle andern Pfarrgeistlichen dieSynodal- und Archidiakonats-Versammlungen be-suchen. Der Erzbischof fügt in der Urkunde dieBestimmung hinzu, daß, so lange er lebe, den Tagvor Sankt Nikolaus seiner im Klostergebet und inder Messe gedacht, nach seinem Tode aber, sowohlim Kloster der Mönche als der Nonnen, alljährlichzu seinem Gcdächtniß ein Meß-Amt gehalten, undan dem Tage aus den Einkünften jener Kirche denBrüdern ein Malter Waizen und eine halbe OhmWein, den Schwestern dasselbe, den Armen aberein Malter Korn gegeben werden soll. Damit dieseSchenkung in Zukunft nicht von seinen oder des Ar-chidiakonus Nachkommen oder von irgend jemandangefochten werde, stellte er die darüber sprechendeUrkunde in Gegenwart der Vögte des Klosters, derGrafen Heinrich und Robert von Nassau,und vieler andrer Zeugen aus. Zugleich erklärte