und Grafen des Landes, die ihm schon früher, vorjener Schlacht, als ihren Herrn und König gehuldigt.
Wiederum ist einige Zeit hindurch von den beidenGrafen nicht die Rede. Fünf Jahre später (1211)kommen sie in einer vom ErzbischofJohann von Trierfür das Benediktiner-Kloster zu Schönau ausgestell-ten Urkunde vor. Die Grafen von Nassau warenVögte dieses Klosters; ") der Stifter desselben,Graf Robert von Lurenburg, der Großvater derGrafen Heinrich und Robert, war vom Erzbi-schof Adelbert von Trier (im Jahr 1132) unterder Bedingung als Vogt des Klosters anerkanntworden, daß die Grafen, seine Nachfolger, immerselbst die Vogtei behalten und sie nie in die zweiteoder dritte Hand weiter vergeben sollten; von denGrafen hatte immer (wie ErzbischofAdalbert fernerausbedungen) derjenige die Vogtei, der die Herr-schaft Miehlen mit den dazu gehörigen Vasallenund Leibeigenen und das Schloß Lurenburg besaß.Dies Kloster Schönau lag in unfruchtbarer Gegend,und die Einkünfte desselben waren gering. Erzbi-schof Johann, „ansehend die Demuth und Armuthdieser Klosterbrüder", nahm sich nun derselben an;er wollte dafür sorgen, daß diese, „dem Dienst desHerrn und heiliger Betrachtung unablässig gewid-
*) Vgl. S. 12. S. 62. Dies Nassauische Kloster ist nichtzu verwechseln n it der gleichnamigen Cistercienser-Abtei,die, wie wir oben (S. 129) gehört, Pfalzgraf Conrad undseine Gemahlin Jrnnngard zu ihrer Ruhestätte erwählt.
Graft» von Nassau. I. 7