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1 (1842) Bis zum Jahr 1255
Entstehung
Seite
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aber seine Verbündeten, darunter Grafen von Lohinund Glisberg, mußten die Hunde tragen, wiewohlder Kaiser, nachdem sie eine Strecke gegangen, ausRücksicht auf den Erzbischof sie ihnen abnehmen ließ.So furchtbare Strafen, die das Herz im Innerstenempören, mußten angewandt werden, um diese un-bändigen Ritter von ihren Fehden abzuhalten unddie Ruhe des Landes zu sichern! Pfalzgraf Her-mann ertrug die Schmach nicht: er ging in's Klosterund starb noch im nämlichen Jahre ").

Neuere Geschichtsschreiber lassen auch dieGrafen von Nassau jenes Landfricdcnsbruchs sichschuldig machen. Doch ist dies eine durchaus will-kürliche und unbegründete Behauptung. Fünf jenerGrafen, die mit Hermann von Stahlcck verurtheiltworden, die Hunde zu tragen, werden uns genannt:es sind die Grafen Emicho von Leiningcn, Gottfriedvon Sponheim, Heinrich von Katzenelnbogen, Kon-rad von Kirberg und Heinrich von Diez Ueberdie fünf andern, deren Namen nicht angegeben sind,läßt sich kaum eine Vermuthung aufstellen; der Rhei-nischen Grafen, die in Fehden verwickelt waren.

*) Voävoliln. in Lontia. Aar. 8cc>t., gst an. 1155 u. 1126.

") Bogt, Rhein. Gesch. Il, S- 215; Bader, BadischeLandesgeschichte, S. 159. Beide haben auch den Jrrlhum,daß Pfalzgraf Hermann erst 1165 gestorben sei. Siekönnen sich nur aufHcrmann's Grabstein stützen, der aber,wie die falsche Jahrszahl beweis't, aus späterer Zeit seinmuß.

Oockecl>iuns, in Lontin.Narian.8cot., ack an. 1155.