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1 (1842) Bis zum Jahr 1255
Entstehung
Seite
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hatte es, bestrittener Besitzungen wegen, in offenemKrieg gestanden. Erzbischof Arnold von Mainz hattesich dem Pfalzgrafen entgegen gestellt und den Bannüber ihn ausgesprochen; und dieser war daraufmit seinen Verbündeten, plündernd und verheerend,in das Land des Erzbischofs selbst eingedrungen.Kaiser Friedrich kam aus Italien, voll Zorn überdie unaufhörlichen Fehden in Deutschland. ZuWorms, wo er die Fürsten versammelte, saß er zuGericht über Erzbischof Arnold und Pfalzgraf Her-mann. Die Klage gegen sie war gerichtet auf Land-friedensbruch; durch ihre Fehden waren in des Kai-sers Abwesenheit diese Gegenden mit Mord undMordbrand angefüllt worden. Ihre Schuld warerwiesen. Nun mußte aber, wie Otto vonFrcisin-gcn sagt, nach einem alten Herkommen, das beiden Franken und Schwaben Gesetzeskraft erlangthatte, wer jenes Vergehens schuldig befunden wor-den, war's ein Edler, einen Hund, der Ministe-riale einen Stuhl, der Bauer ein Pflugrad bis indie nächste Grafschaft tragen. Der Kaiser that denAusspruch, daß sie diesem Gesetz verfallen seien,und gegen den Pfalzgrafcn ließ er es in seinerganzen Schärfe vollstrecken. Hermann von Stahlecknebst zehn andern Grafen, seinen Complicen, mußtenvor den Augen der versammelten Fürsten einen Hundauf die Schultern nehmen und das bellende Thiereine deutsche Meile weit tragen. Darauf mußteder Erzbischof den über sie ausgesprochenen Bannaufheben; über ihn selbst ward zwar seines Altersund seiner Würde wegen die Strafe nicht verhängt,