(Köm'gcsuudra) abstammen. Wir haben nämlicheine Urkunde Kaiser Otto's III. '-), worin erdem Kloster Selz die Güter Biebrich und Mosbachschenkt, nebst einigen zu Kastel gehörigen Ländereien,Alles in der Königshundred, dem Gau des GrafenDruwin gelegen. Diesen Druwin, Grafen derKönigshundred, hält man nun für dieselbe Person^)mit jenem Drutwin, den Graf Dudo in derStiftungsurkundc des Klosters zu Lipporn seinenAhnherrn nennt.
Man hat aber, so viel mir einleuchtet, keinenandren haltbaren Grund dafür anzugeben, als dieIdentität des Namens. Es ist wohl möglich, daßdie Grafen von Nassau von den Gaugrafen derKönigshundred abstammen; aber, wie mir scheint,erwiesen ist es nicht
Ableitung des Worts so oder anders verhalten, der Be-griff Königsbezirk bleibt immer.;
*) llrigme» Kassoicae, P- öl.
*5) Auch Kremer (Salisch-Nassauische Gesch. S. 304) hältden Gaugrafen Druwin und Dudo's Ahnherrn für denNämlichen, aber er sieht in ihm einen Vorfahren Dudo'smütterlicher SeitS.
"*) Wenck a. a. O. und im Hanauischen Magazin vomI. 1778 hatte es als Hypothese hingestellt, daß unsreGrafen aus der Königshundred stammten. Bodmann(Rhein. Alterth. II. 573) sagt nun, Wcnck's Hypothesesei „durch die von ihm vorgelegten^Blcidenstädter Tradi-tionen zu einer apodiktischen historischen Wahr-heit erhoben." Dahl (Annale» des Vereins. II- 2.S. 85 f.) stimmt ihm bei. Ich muß gestehen, daß ich