Druckschrift 
Die von Kronberg und ihr Herrensitz : des Geschlechtes Ursprung, Blüte, Ausgang ; der Burg Gründung, Ausbau, Niedergang, Zerfall, Wiederherstellung ; eine kulturgeschichtliche Erzählung aus elf Jahrhunderten 770 bis 1898
Seite
88
Einzelbild herunterladen
 

88

Walter VII Schultheiss von Frankfurt. 1346.

zu echzborn verkaufen oder versetzen wolle [mit Einwilligung desLehnsherrn] so sali ers uns den andern ganerben das vorbieden (an-bieten) unnd geben als (wofür) die . . dry (Schiedsrichter) oder wer anir statt were, zitlich (angemessen) düchte."

(12.) Einem Ganerben derzu synen tagen komt, so ensollen wirIme kein hulde laissen thun, er enschwere dan zu den heiligen, diesseBrief mit uns zuhalten."

(13.)Und welcher unser also übeldedig were, das Gott nit engebe,der verbreche also das er nit halden enwalde was Jne unser Obirmann

Kloster Eberbach nach ältester bekannter Darstellung.

vorgenannt beseide mit synen offen Briefen, u. der soll truloiss undmeyneydig syn und sal darzu han verloren hundert Margk Pfenninggutter Landis Werung zu einer Pene; darüber die sollen gefallen anunsern gemeynen Buwe."

Walter VII (41 F) hat 1346 das Schultheissenamt zu Frankfurt vondem Vorgänger Friedrich von Hoychen (Hutten) um 800 Pfund Hellergelöst; Ludwig der Baier versetzt es ihm und seinen Erben wiederumfür diese Summe. Die Stellung war offenbar eine einträgliche. Jedochverkauft Walter das Amt schon 1349 an den Rath der Stadt Frankfurt,wohl nicht ohne Vorteil. Im frankfurter Rechneibuch von 134851heisst es:Dylmann der portner hat geantwurtet sint dem male dasdas schultsamt gelöst ward von Herrn Walter von Cronenberg 1349.