84 Walters VII Testament 1330. Die Kronberge im Kloster Eberbach.
f. die Söhne sind verpflichtet, für die Waaren, die ihre Mutterbedarf, zehn Wagen im Jahre auf eine Meile Weges von Kronenbergzu fahren ;
g. Wenn die Frau in Kronenberg wohnt, hat sie das Recht zumHolzbezuge aus dem Ruthartishain, den sie mit einander gekauft haben.
Am 21. Januar 1339 überweisen Walter (VII) von CronenbergRitter und seine zweite Frau Else dem Kloster Eberbach 200 PfundHeller und eine Korngülte zu Kronberg, für ihr Grab zu Eberbachund die Beerdigungskosten daselbst, insbesondere für ihre „frunde diemit der Liech da kument."
Im Uber animarum, Verzeichnis der Gedächtnistage verstorbenerDonatoren zu Eberbach, ist eingetragen: dass der 23. August Gedächtnis-tag ist für Waltherus de Cronenberg und Elisabeth seine Gattin, „diebei uns den Altar S. S. Felicis et Adaucti dotirt haben, und am Tageder vorgenannten Heiligen (14. Januar) hat der Konvent eine Tröstung(eine Präsenz) von ihnen. In demselben Uber animarum heisst esunterm 2. Dezember: „Bemerke, was wir durch die Gunst einigerRitter von Cronenberg besitzen : nämlich durch Franco (V, 37 F) gutenAndenkens; durch Johannes (I, 38 F), Dietrich (I, 39 F), Walter (VI, 31 F)und alle ihre Erben, die das Patronatrecht in der Pfarrkirche Langen-Dippach (bei Büdingen) besassen; sie haben jene Kirche auf uns über-tragen, nämlich unter der Bedingung: dass am Advent des Herrn zuewigen Zeiten täglich jedem Mönche und Conversen [weltliche Affiliirte]innerhalb der Mauern unseres Klosters ein Heller seiner üblichen täg-lichen Praebende zugelegt werde.
Am 14. August 1339 stiften Walter VII und Else in der von ihnenneu erbauten Kapelle im Forstorte Rutharteshan hinter ihrer BurgKronberg, dem h. Antonius einen Altar und dotiren die Messe mit an-liegenden Gütern. Falls der Priester, der alle Tage Messe lesen soll,nicht bescheidentlich leben will, soll ihn der Pfarrer von Kronbergabsetzen. Der Küchenzettel eines Eremiten wird anderswo mitgeteilt:„Geisblatt, Lattich, Kresse, Haferbrod, Quellwasser." Das gottgefälligeWerk gedieh. Wir erfahren von acht verschiedenen Schenkungendritter Personen, aus den Jahren 1340—50, an die Eremiten - Kapellezu Rutershain: Renten und Gülten. Noch am 18. Dezember 1440konnte Jakob Kellner, Altarist zu Rotersz Han, 1 Malter Korn jährlich