Kapelle, ehemals Eingangsthor, in Kloster Lorsch. 77
die ihm zufallen könnten, wenn er von Anfang frei geboren wäre,so ergänzen wir ausserdem aus unserer Machtvollkommenheit jedenMangel und Irrtum, wenn etwa ein solcher in dieser unserer Frei-lassung, wegen Vernachlässigung irgend einer äusseren oder innerenRechtsform, begangen sein sollte. Gegeben zu Hagenawe, 1330."
Karolinger Thor im Kloster Lorsch.
Die Ursache dieser, in den Archiven ziemlich selten auftretendenRechtshandlung ist nicht ausgesprochen. Sie lag wohl in Hartmuts, desSohnes, mütterlicher Herkunft: Er war nicht „von Anfang frei geboren."Die Ministerialen des Reiches hatten damals eine weit vornehmereStellung als diejenigen der Fürsten und Geistlichen. Zu den letzterengehörten die Heppenheim als Ministerialen des Klosters Lorsch. Danun die Kinder der „ärgeren Hand" folgten, also hier dem Stande derMutter, so war der Sohn Hartmut VI (47 K) von Geburt kein freierReichsministeriale. Dieser Standesmakel wurde durch den Gnadenakt