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Die von Kronberg und ihr Herrensitz : des Geschlechtes Ursprung, Blüte, Ausgang ; der Burg Gründung, Ausbau, Niedergang, Zerfall, Wiederherstellung ; eine kulturgeschichtliche Erzählung aus elf Jahrhunderten 770 bis 1898
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Mainzer Erbschenkenamt. Hof Fronrode.

Im Jahre 1324 kauft Hartmut V vom Ritter Heinricus von Apolle(Apolda in Thüringen) für 50 Mark erfurtisch, mit Gunst des ErzbischofsMatthias, das Mainzer Erbmundschenkenamt, officium pincernatus.

Die Erzbischöfe hatten in Erfurt eine selbständige Statthalterschaftnebst Hofstaat. Zu diesem Schenkenamte kam als Erblehen: der HofFronrode (Schaafhof) bei Kronberg, Gülten als Erbburgmann von Starken-burg, der Roder Zehnte zu Weinheim und anderes.

Ueber die Pflichten des Erbschenkenamtes hat sich keine Nachrichterhalten:dass einer diesen Dienst ausgeübt hätte noch worin er eigent-lich bestanden." Sie lebten am Hofe, übrigens herrschte ihretwegendickste Finsterniss." Ungeachtet dieses Nichtdienstes hatte sich derKronenstamm dafür ansehnlicher Stiftslehne und Nutzungen zu erfreuen.

Am 30. November 1327 belehnt Kuno von Falkenstein, Herr zuMynzinberg, den Ritter Hartmut von Kronenberg, Burggrafen zuStarkenburg Weinheim und Fürstenau, mit dem Zehnten zu Fronrodebei Kronenberg, mit einer Weizengülte zu Niederhöckstadt, einer Markzu Oberhöckstadt und zu Schönberg, in seinen Dörfern. So schrittdie Abrundung und Ausdehnung rings um die Burg auf dem Serezit-felsen stetig vorwärts.

Unterm 7. September 1328 belehnt derselbe Cone von Falkensteindenstrengen" Hartmudt von Cronenberg mit dem Dorfe zu Niedern-hesstadt. Die Erwerbung dieses zwischen Kronberg und Eschborn ge-legenen Dorfes ist deshalb bemerkenswert, weil die Belehnung sichspäter niemals wiederholt; trotzdem sind von dieser Zeit an die Kron-berge die Herren des grössten Teils von Niederhöchstadt.

In dem Wettstreite der beiden postulirten Erzbischöfe von Mainz:Balduin von Trier (der Luxemburger) und Heinrich III (Graf vonVirneburg): die Stadt Mainz zu gewinnen, versprach letzterer: sie habeauf eine Meile im Umkreise weder Zoll noch Geleitsgeld zu geben.Hartmut V stand auf Balduins Seite. Um den Gegner zu übertrumpfenstellte er, am 3. Mai 1329, als Burggraf von Starkenburg eine Urkundeaus, worin mit Ermächtigung des Erzbischofs die Zölle zu Kastel undGernsheim aufgehoben, auch den Bürgern von Mainz für ihre Güter,in und vor der Stadt, Steuerfreiheit zugesichert wurde.

Ludwig der Baier hielt zu Balduin. Er war zugleich des Burg-grafen Hartmut Schuldner. Aus Erkenntlichkeit freit ihm der König,