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Die Einheit erwiesen.
Mitberechtigten zum Reichslehen, die zwischen 1220 und 1250 dieBurg Kronberg baute und besiedelte.
D.
Hieraus ergeben sich folgende drei Thatsachen:
1. Der unterm 24. Dezember 1254 „von Eschborn" genanntePetrus ist dieselbe Person wie derjenige Petrus, der am 1. April 1255den neuen Namen: „miles de Croneberch" führt; denn nicht nur be-nutzt (1254) der, sich „Eschborn" nennende Petrus das gemeinsameSiegel der Herren „in Kroninberg" : er ist sogar zweifellos ihr Bruder.
2. Walter IV (13) von Croninberc siegelt (1253, 1255) mit seinemSiegel, das auf den Namen: „Eschborn" lautet.
3. Die Krone gehört nur dem Siegel Hartmuts III an; sie ist seinpersönliches „Beizeichen." Dieses vererbt sich auf seine Nachkommen:den Kronenstamm.
Dadurch ist die Frage nach der Einheit der beiden FamilienEschborn und Kronberg, über die uralte Ueberlieferung, den Lehnssitzund die Vornamen hinaus, bejahend gelöst.
Diesen Nachweis, dessen eingehendere Vorführung in zusammen-gedrängter Gestalt notwendig erschien, verdanken wir der gemein-samen Arbeit des verstorbenen Herrn Stadtpfarrers Ritsert zu Darmstadtund des Herrn Dr. H. Grotefend in Schwerin, damals Stadtarchivar zuFrankfurt a. M.: „Die Familie von Eschborn und ihr Zusammenhangmit der Familie von Cronberg." Frankfurt 1884.
E.
Wir dürfen also nicht fürchten, gegen irgend einen Punkt deruns überlieferten urkundlichen Nachrichten zu Verstössen, wenn wirfestlegen:
1. Franko II von Eschborn (10 F) ist der Stammvater der älterenLinie: des Flügelstamms. Er behielt seinen Wohnsitz auf dem Fron-hofe und im Burghause zu Eschborn. Er vererbte (1248) diesen Hofauf seine Nachkommen. Er selbst änderte nicht seinen Namen.
2. Seine Brüder: Hartmut II (11 K), Otto I (12) und Petrus I(14) hatten in Eschborn nur Nebenhöfe inne; ebenso der VetterWalter IV (13). Hartmut II und Otto I schufen, etwa seit 1220, und