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Festschrift.
Wissenschaft, die gelehrte Oekonomik und die Kammer- oder Finanz-wissenschaft. T heodor A nton H einrich S chmalz (geh. i 7. Februar 1 760,gest. 20.Mai 1831) sagt in seiner Encyklopaedie der Cameral Wissenschaften(1. Aufl. 1797, 2. Aufl. 1819), dass unter diesem in Deutschland üblichgewordenen Namen alles zusammengefasst werde, was sich auf Ver-mögen und Einkommen des Volkes, die Gewinnung und Vermehrungdesselben und die Ausgleichung der Leistungen an den Staat durchAbgaben und die Bezahlung der Dienste desselben beziehe. Er theiltsie ein in Gewerbekunde und Staatswirthschaftslehre oder politischeOekonomie. Letztere zerfällt nach ihm wieder in Nationaloekonomie,Gewerbepolizei und Finanzwissenschaft 1 . Die Cameral Wissenschaft um-fasste also das gesammte Gebiet der Privatwirthschaftslehre wie derStaatswirthschaftslehre oder politischen Oekonomie. Ein Vergleich derbeiden Definitionen von Z incke und S chmalz zeigt aber, dass man zuAnfang des 19. Jahrhunderts schon eine strengere Unterscheidungzwischen der Lehre von der privaten und von der politischen Oekonomiezu machen begann. Ganz durchgeführt wurde sie erst um die Mittedes 19. Jahrhunderts.
Innerhalb der Cameralwissenschaft nahm während des 18. Jahr-hunderts die Landwirthschaft eine besonders hervorragende Stellungein. Der bei weitem grösste Theil der Bevölkerung des deutschenReiches trieb Landwirthschaft, von ihr hing vorzugsweise das wirth-schaftliche Wohl des Volkes wie des Staates ab. Gegen sie traten dieübrigen Gewerbszweige weit mehr zurück, als es gegenwärtig der Fallist. Dazu kam, dass von der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhundertsab das Bedürfniss einer vollständigen Umgestaltung des landwirtschaft-lichen Betriebes und der Agrargesetzgebung in ganz Deutschland lebhaftempfunden wurde und dass in Folge dessen die Landwirthschaft diebesondere Aufmerksamkeit der Fürsten, Staatsmänner und Fachgelehrtenin Anspruch nahm. In dieser Beziehung braucht bloss an das erinnertzu werden, was F riedrich der G rosse vom Beginn bis zu Ende sein er-langen Regierungszeit unausgesetzt für die Förderung der landwirt-schaftlichen Technik wie für die Herbeiführung besserer agrarpolitischerZustände gethan hat.
Die Bedeutung, welche einsichtige und sachkundige Männer derLandwirthschaft im 18. Jahrhundert beizumessen anfingen, entspraches, dass die meisten deutschen Fürsten, in deren Gebieten sich Universi-täten befanden, an diesen, dem Beispiele F riedrich W ilhelm I. folgend,besondere Lehrstühle für Cameralwissenschaften einrichteten. So ge-
1 Siehe hierüber Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band IV( 1 S9 2 ), Seite 647 ft'. Artikel »Cameralwissenschaft» von Lexis.