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Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Königlich Preussischen Landwirthschaftlichen Akademie Poppelsdorf
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Festschrift,.

wurde er schon am 18. Mai 1826 seiner erfolgreichen Wirksamkeitdurch den Tod entrissen.

Die Behörde verzichtete zunächst auf die Fortführung des Sturm-sclien Werkes, hob das landwirthschaftliche Institut auf und ver-pachtete das Gut. Erst im Jahre 1836 wurde der Beschluss gefasst, daslandwirthschaftliche Institut wieder in's Leben zu rufen. Dem ausser-ordentlichen Professor der Cameralwissenschaft Kaufmann wurde dessenLeitung übertragen, gleichzeitig auch das Poppelsdorfer Gut auf 6 Jahrepachtweise überlassen. Kaufmann hatte sich durch Gründung des Nieder-rheinischen Vereins für Landwirthschaft und durch anderweitige Thä-tigkeit grosse Verdienste um die rheinische Landwirthschaft erworben;aber zum Betriebe der Gutswirtlischaft fehlte es ihm an praktischerErfahrung und an den durchaus erforderlichen materiellen Mitteln.

Auf Anregung des Präsidenten des landwirtlischaftlichen Vereinsfür Rheinpreussen, Freiherrn von Carnap-Borniieim, fasste der Rheini-sche Provinzial-Landtag im Juli 1843 den Beschluss, den König zubitten »die Gründung einer landwirtlischaftlichen Lehranstalt für Rhein-preussen, ähnlich jener in Hohenheim, Allergnädigst zu befehlen«.Nach Anhörung des Landes-*Ikonomie-Collegiums erklärte sich derKönig grundsätzlich hiermit einverstanden und befahl, ihm- weitereVorschläge zu machen. In Folge eines vom Vorstande des landwirtli-schaftlichen Vereins für Rheinpreussen im Jahre 1844 abgestattetenGutachtens wurde dann beschlossen, das zu errichtende landwirth-schaftliche Institut mit der Universität Bonn in Verbindung zu bringen.Unter dem 12. August 1846 verfügte der Minister Eichhorn, dass vom1. October 1847 ab das Universitätsgut Poppelsdorf für den Pachtpreisvon 800 Thalern jährlich dem neuen Institut überwiesen werde. Fernerwurde durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 4. Februar 1848 be-stimmt, dass das Institut zwar in engster Verbindung mit der Uni-versität stehen, die Studirenden auch bei der Universität immatriculirtund der akademischen Disciplin unterworfen sein sollen, dass imÜbrigen aber das Institut unter der Bezeichnung »Königliche höherelandwirthschaftliche Lehranstalt« ein von der Universität ab-gesondertes selbständiges Lehr- und Übungsinstitut zu bilden habe.Zur Oberleitung der Anstalt wurde ein besonderes Curatorium, unterdem Vorsitz des jedesmaligen Universitäts- Curators, bestellt. Dieseund andere organisatorische Einrichtungen wurden unter Zustimmungund tliätiger Mitwirkung des damaligen Universitäts-Curators von Beth-mann-Hollweg getroffen. Unter dem 11. April 1847 erliessen die Mi-nister des Unterrichts und des Innern, Eichhorn und von Bodelschwingh,ein Statut unter der Aufschrift »Plan zur Errichtung einer land-wirtschaftlichen Lehranstalt in Poppelsdorf bei Bonn«, wor-