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5. Alle briffliche Nachrichten nnd Uhrkunden Sr. ^xaell. auszuantwohrten.
6. Wie lange Se. LxasII. Herrn von Oppen noch im Hanse laßen wollen,beruhet auf fernerer Unterredung.
Uhrkundlich sind diese punLtntionss biß zur sxtsnsiou eines beständigenKanff-Lontrnetus in änplo entworffen nnd von beyden Oontiirlikritkii mit derountcrschrifften und angebohrnen Pitschafften bestärcket. .^otnm Cossenblathden 13'°" ckulii 1699.
I. A. Barfus mpprig.. (O. 8.) Friedrich Wilhelm von Oppen.
Original in dem v. Oppenschcn Fideicommiß-Archiv zu Alt-Gatersleben inden Akten Nr. 25.
150) (1097) 25. Juli 1K9S ff.
Nicht lange vor dieser Zeit hatte Otto Wilhelm Schenck Frhr. von Lands-berg als Herr der Herrschaft Teunitz das Gut Gussow als Pertinenz derselbenvon dem zeitigen Besitzer KaSpar Christoph v. Oppen zu reluiren verlangt,da sein Besitzvorgänger Jdeler es nur wiederkaufsweise auf 20 Jahre besessenhabe. Es fand am obigen Tage vor dem Geh. Rath v. Bergheim (Berchem)ein Verhör zwischen den Partheien statt, von denen der v. Oppen die Reluitionverweigerte. Unterm 4. August 1699 richtete der v. Oppen ein Schreiben an denConunissar, vor dem das Verhör stattgefunden, und behauptete, daß derselbe ausden von ihm vorgelegten Documenten ersehen haben würde, daß er die Reluirunggeschehen zu lassen nicht verpflichtet sei. Zwar habe der Conunissar ihm Bedenkzeitgegeben, ob er sich nicht in Güte mit dem Frhrn. v. Schenck einigen wolle, ersei indeß dies zu thun nicht willens und wolle den im Termin am 20. Septemberbevorstehenden Rechtsspruch des Kammcrgerichts abwarten.
Berlin den 4. August 99.
Original k. 4 der Akten das Gut Güstow betreffend, im Königl. Geh.Staatsarchiv zu Berlin s. r. lisp. 62. Nr. 76^- Der Hauptgrund des v. Oppenwar, daß er das Gut vom Kurfürsteil zu Lehn empfangen habe lind es daherohne dessen Genehmigung auch gegen die angebotene Erstattung des Kaufpreisesund der Meliorationen mast abtreten könne. Ein Spruch des Kammergerichtsscheint am obigen Tage nicht erfolgt zu sein, denn die Lehnskanzlei berichteteunterm 8. Januar 1700 an den Kurfürsten über die Sache und stellt anHeim,einen Spruch des Kammergerichts zu erfordern. Unterin 9. Januar wurde dasKammergericht hierzu vom Kurfürsten aufgefordert. (Concept k. 12.) Weiteresenthalten die Akten nicht.
151) (1098) 27. Juli 1K9S.
Kaufvertrag zwischen Verkäufer, dem gewesenen F. MecklenburgischenHofjägermeister Friedrich Wilhelm v.Oppen, und Käufer, dem kurfürstl.Brandenburgischen Generalfeldinarschall, Ober-Kriegs-Präsidcnten und Gouverneurder Kurfürstl. Residenz, Johann Albrecht v. Barfus über das Gut Kossenblat