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147) (1094) 2. Mai 16»».
Nachdem Kaspar Christoph v. Oppen die kurfürstlich BrandcnburgischeLehnskanzlei ersucht, ihm ein Attest auszufertigen, daß er zu der Zeit, da die Güterder Freiherren v, Schcnck caducirt seien, das Gut Güssow mit allen Gerechtig-keiten und Zubehör von Andreas Jdeler, vor dem es dessen Vater Barthold Jdelerund vorher die Freiherren v. Scheint besessen, exblich erkauft habe und nachherauch damit belehnt worden sei, sowie daß Otto Wilhelm Schcnck Freiherr v. Lands-berg keinen Anspruch auf das Gut erheben könne, so wird ans der Lehnsregistraturbescheinigt, daß die Gebrüder Wilhelm Heinrich und Christian Scheint Freiherrenvon Landsberg am 16. Mai 1644 die Lehen empfangen, jedoch nach des ErsternTode sein Bruder Christian die Erneuerung der Gesanunthand unterlassen habeund daß, nachdem des Erstern Sohn Hans Christoph Schenck Frhr. von Landsbergam 15. Juni 1657 verstorben, dessen Oheim Christian die Lehen am 19. März 1661zwar gemuthet, aber zur Lehnsempfäugniß .sich nicht gestellt habe und am24. April 1661 verstorben sei, und obwohl sein gleichnamiger Sohn im Jahre 1668um einen Muthzettel gebeten habe, sei ein solcher jedoch nicht ausgefertigt. Auch findesich nicht, daß dieser letzte Frhr. Christian nach dein Tode seines Vaters mit dessenGütern belehnt worden sei. Da er nun weder dessen noch seines Vaters BrudersHans Friedrichs Güter zu Lehn empfangen, auch Niemand von den Vettern diegesammte Hand verfolgt habe, so seien die Güter der Freiherren Schenck zuLandsberg caducirt und habe der Kurfürst die Güter seinein Sohne, dein damaligenKurprinzen, jetzt regierenden Kurfürsten Friedrich III. geschenkt. Es erhelle daraus,daß Herr Christian Schenck Freiherr von Landsberg das Gut Güssow im Jahre1659 rechtmäßig habe veräußern können, zumal ein kurfürstlicher Consens vom14. Juni 1667 vorliege. Nachdem aber das Gut Güssow vou Andreas Jdeleran Kaspar Christoph v. Oppen durch Kontrakt vom 18. Februar 1684verkauft worden, habe der Kurfürst ihm den benöthigten Consens unterm16. April 1684 ertheilt, worauf die Belehnung des v. Oppen am 27. October 1687erfolgt und beim Antritt der Regierung des Kurfürsten am 6. Mai 1694 erneuertworden und der Lehnbrief unter demselben Datum ausgefertigt sei. Da diesalles mährend der Zeit der Caducirung der Schenckschen Güter geschehen, so seinicht abzusehen, aus welchem Grunde Otto Wilhelm Schenck Freiherr v. Lands-berg das Gut Güssow, mit dem die v. Oppen rits beliehen, in Anspruch nehmenwolle, besonders da der Kurfürst zwar als Kurprinz die ihm geschenkten Güter demHerrn Joachim Friedrich Schenck Freiherrn v. Landsberg am 3. August 1687unter der Bedingung zuzuwenden und wieder abzutreten versprochen, daß er vonseinem Vater, dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm, den Consens hierzu erlange,dies indeß bisher nicht geschehen sei. Uebcrdies habe Joachim Friedrich FreiherrSchenck v. Landsberg seinen Consens zum Verkaufe des Gutes ertheilt und 1684